[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-baupgp_zanerkv-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"baupgp_zanerkv","Verordnung über die Anerkennung als Prüf-,\nÜberwachungs- und Zertifizierungsstelle nach dem\nBauproduktengesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1996-06-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbaupgp_zanerkv\u002Fxml.zip",9773655,"§ 10","10","Besondere Pflichten der anerkannten Zertifizierungsstelle","Besondere Vorschriften","Die Zertifizierungsstelle hat Aufzeichnungen und Berichte über ihre Zertifizierungen anzufertigen. Die Berichte müssen Angaben zum Zertifizierungsgegenstand, zum Zertifizierungsdatum, zum beteiligten Zertifizierungspersonal, zu den angewandten Zertifizierungsverfahren, zum Zertifizierungsergebnis und zum Herstellwerk enthalten. Der Bericht ist vom Leiter der Zertifizierungsstelle oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. Der Bericht ist unabhängig von der Notwendigkeit eines Konformitätszertifikats zu erstellen.","BAUPGP_ZANERKV - Besondere Vorschriften - § 10 Besondere Pflichten der anerkannten Zertifizierungsstelle\n\nDie Zertifizierungsstelle hat Aufzeichnungen und Berichte über ihre Zertifizierungen anzufertigen. Die Berichte müssen Angaben zum Zertifizierungsgegenstand, zum Zertifizierungsdatum, zum beteiligten Zertifizierungspersonal, zu den angewandten Zertifizierungsverfahren, zum Zertifizierungsergebnis und zum Herstellwerk enthalten. Der Bericht ist vom Leiter der Zertifizierungsstelle oder seinem Stellvertreter zu unterzeichnen. Der Bericht ist unabhängig von der Notwendigkeit eines Konformitätszertifikats zu erstellen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Zertifizierungsstelle","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8","Besondere Pflichten der anerkannten Überwachungsstelle","8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 7","Besondere Anerkennungsvoraussetzungen als Überwachungsstelle","7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 11","Antrag und Antragsunterlagen","11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 12","Widerruf und Erlöschen","12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 13","Inkrafttreten","13",[],false]