[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bauzausbv_2002-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":30,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bauzausbv_2002","Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner\u002Fzur Bauzeichnerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2002-07-12","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbauzausbv_2002\u002Fxml.zip",1199099,"§ 3","3","Gliederung der Berufsausbildung",null,"In der Berufsausbildung zum Bauzeichner\u002Fzur Bauzeichnerin sind 1.im ersten Ausbildungsjahr in mindestens acht Wochen insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 10, 11 und 12 der Anlage,\n2.im zweiten Ausbildungsjahr in mindestens acht Wochen insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 10, 11 und 12 der Anlage,\n3.im dritten Ausbildungsjahr in zwei Wochen insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse aus der laufenden Nummer 12 der Anlage\nin überbetrieblichen oder in betrieblichen Ausbildungsstätten zu vermitteln.","BAUZAUSBV_2002 - § 3 Gliederung der Berufsausbildung\n\nIn der Berufsausbildung zum Bauzeichner\u002Fzur Bauzeichnerin sind 1.im ersten Ausbildungsjahr in mindestens acht Wochen insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 10, 11 und 12 der Anlage,\n2.im zweiten Ausbildungsjahr in mindestens acht Wochen insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse aus den laufenden Nummern 10, 11 und 12 der Anlage,\n3.im dritten Ausbildungsjahr in zwei Wochen insbesondere Fertigkeiten und Kenntnisse aus der laufenden Nummer 12 der Anlage\nin überbetrieblichen oder in betrieblichen Ausbildungsstätten zu vermitteln.",{},[22,26],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 2","Ausbildungsdauer","2",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1","Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes","1",[31,35,39],{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Ausbildungsberufsbild","4",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 5","Ausbildungsrahmenplan","5",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 6","Ausbildungsplan","6",[],false]