[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bbergg-119":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bbergg","Bundesberggesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-08-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbergg\u002Fxml.zip",9773887,"§ 119","119","Mitwirkung eines Dritten","Allgemeine Bestimmungen","Hat bei der Entstehung eines Bergschadens eine Ursache mitgewirkt, die die Ersatzpflicht eines Dritten auf Grund eines anderen Gesetzes begründet, haften der Ersatzpflichtige und der Dritte dem Geschädigten gegenüber als Gesamtschuldner. Es gelten 1.für den Ausgleich im Verhältnis zwischen dem nach § 115 Ersatzpflichtigen und dem Dritten § 115 Abs. 2 Satz 2 und\n2.für die Ersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten § 115 Abs. 3\nentsprechend. Der Ersatzpflichtige ist jedoch nicht verpflichtet, über die Haftungshöchstbeträge des § 117 hinaus Ersatz zu leisten.","BBERGG - Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen - Haftung für Bergschäden - Allgemeine Bestimmungen - § 119 Mitwirkung eines Dritten\n\nHat bei der Entstehung eines Bergschadens eine Ursache mitgewirkt, die die Ersatzpflicht eines Dritten auf Grund eines anderen Gesetzes begründet, haften der Ersatzpflichtige und der Dritte dem Geschädigten gegenüber als Gesamtschuldner. Es gelten 1.für den Ausgleich im Verhältnis zwischen dem nach § 115 Ersatzpflichtigen und dem Dritten § 115 Abs. 2 Satz 2 und\n2.für die Ersatzpflicht gegenüber dem Geschädigten § 115 Abs. 3\nentsprechend. Der Ersatzpflichtige ist jedoch nicht verpflichtet, über die Haftungshöchstbeträge des § 117 hinaus Ersatz zu leisten.",{"teil":21,"abschnitt":22,"unterabschnitt":23},"Siebenter Teil","Zweiter Abschnitt","Erster Unterabschnitt",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 118","Mitwirkendes Verschulden","118",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 117","Umfang der Ersatzpflicht, Verjährung, Rechte Dritter","117",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 116","Ersatzpflicht des Bergbauberechtigten","116",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 120","Bergschadensvermutung","120",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 121","Verhältnis zu anderen Vorschriften","121",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 122","Ermächtigung","122",[],false]