[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bbergg-14":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":71},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bbergg","Bundesberggesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-08-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbergg\u002Fxml.zip",9773774,"§ 14","14","Vorrang","Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum","(1) Dem Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken hat die zuständige Behörde unverzüglich den Inhalt jedes Antrages mitzuteilen, den ein Dritter auf Erteilung einer Bewilligung für ein bestimmtes, ganz oder teilweise innerhalb der Erlaubnis gelegenes Feld und für einen bestimmten der Erlaubnis unterliegenden Bodenschatz gestellt hat. Stellt der Inhaber der Erlaubnis innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ebenfalls einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung, so hat sein Antrag, soweit er sich auf das innerhalb seiner Erlaubnis gelegene Feld bezieht, Vorrang vor allen übrigen Anträgen auf Erteilung einer Bewilligung für denselben Bodenschatz.\n(2) In allen anderen Fällen hat bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung, bei denen Versagungsgründe nach § 11 oder § 12 nicht gegeben sind, der Antrag den Vorrang, in dem das Arbeitsprogramm zusammen mit der Voraussetzung, die nach § 11 Nr. 7 für Erlaubnis oder Bewilligung glaubhaft zu machen ist, den Anforderungen einer sinnvollen und planmäßigen Aufsuchung oder Gewinnung am besten Rechnung trägt; dabei sind die sonstigen bergbaulichen Tätigkeiten des Antragstellers zu berücksichtigen. § 12 Abs. 2 bleibt unberührt.","BBERGG - Bergbauberechtigungen - Erlaubnis, Bewilligung, Bergwerkseigentum - § 14 Vorrang\n\n(1) Dem Inhaber einer Erlaubnis zur Aufsuchung zu gewerblichen Zwecken hat die zuständige Behörde unverzüglich den Inhalt jedes Antrages mitzuteilen, den ein Dritter auf Erteilung einer Bewilligung für ein bestimmtes, ganz oder teilweise innerhalb der Erlaubnis gelegenes Feld und für einen bestimmten der Erlaubnis unterliegenden Bodenschatz gestellt hat. Stellt der Inhaber der Erlaubnis innerhalb von drei Monaten nach Zugang der Mitteilung ebenfalls einen Antrag auf Erteilung einer Bewilligung, so hat sein Antrag, soweit er sich auf das innerhalb seiner Erlaubnis gelegene Feld bezieht, Vorrang vor allen übrigen Anträgen auf Erteilung einer Bewilligung für denselben Bodenschatz.\n(2) In allen anderen Fällen hat bei Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis oder Bewilligung, bei denen Versagungsgründe nach § 11 oder § 12 nicht gegeben sind, der Antrag den Vorrang, in dem das Arbeitsprogramm zusammen mit der Voraussetzung, die nach § 11 Nr. 7 für Erlaubnis oder Bewilligung glaubhaft zu machen ist, den Anforderungen einer sinnvollen und planmäßigen Aufsuchung oder Gewinnung am besten Rechnung trägt; dabei sind die sonstigen bergbaulichen Tätigkeiten des Antragstellers zu berücksichtigen. § 12 Abs. 2 bleibt unberührt.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Zweiter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 13","Versagung der Verleihung von Bergwerkseigentum","13",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 12","Versagung der Bewilligung","12",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 11","Versagung der Erlaubnis","11",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 15","Beteiligung anderer Behörden","15",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 16","Form, Inhalt und Nebenbestimmungen","16",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 17","Entstehung des Bergwerkseigentums","17",[50,56,63,67],{"title":51,"ecli":52,"leitsatz":51,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"1. Betrifft eine Feststellungsklage keine zentrale Vorfrage, sondern nur ein Teilelement eines Aufhebungs- oder Leistungsanspruchs, bleibt es auch dann beim Vorrang der sachnäheren und wirksameren Verwaltungsaktklagen nach § 43 Abs. 2 Satz 1 VwGO, wenn keine Umgehung der für Anfechtungs- und Verpflichtungsklage geltenden Bestimmungen über Fristen und Vorverfahren droht. 2. Die verdrängende Konkurrentenklage um die Erteilung einer bergrechtlichen Bewilligung bedarf einer Kombination von Anfechtungs- und Verpflichtungsklage in Form der Stufenklage.",null,"2025-03-03","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=7661","sachsen_rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":62},"BVerwG, Urt. v. 23.05.2023 – 4 C 1\u002F22","ECLI:DE:BVerwG:2023:230523U4C1.22.0","Die für § 74 Abs. 2 Satz 2 und 3 VwVfG maßgebliche fachplanerische Zumutbarkeitsschwelle ist regelmäßig überschritten, wenn die Planfeststellung einer Energieleitung dazu führt, dass auf quantitativ nicht unbedeutenden Teilflächen eines Bewilligungsfeldes keine Rohstoffe mehr aufgesucht und gewonnen werden können.","2023-05-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202300654.zip","rechtsprechung",{"title":64,"ecli":52,"leitsatz":64,"date":65,"source_url":66,"source_type":55},"1. Bei der Anfechtung einer nach § 14 Abs. 1 Satz 2 BBergG erteilten bergrechtlichen Bewilligung kann sich der erfolglos gebliebene Dritte nur darauf berufen, dass die formellen Voraussetzungen für eine Vorrangentscheidung zugunsten des Erlaubnisinhabers nicht vorgelegen hätten, mangels einer Verletzung drittschützender Belange jedoch nicht auf das Vorliegen gesetzlicher Versagungsgründe nach § 12 BBergG. 2. Zur Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bergrechtlichen Bewilligung.","2022-03-22","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=6580",{"title":68,"ecli":52,"leitsatz":52,"date":69,"source_url":70,"source_type":62},"BVerwG, Urt. v. 03.03.2011 – 7 C 5\u002F10","2011-03-03","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE410017714.zip",false]