[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bbergg-59":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bbergg","Bundesberggesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-08-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbergg\u002Fxml.zip",9773826,"§ 59","59","Beschäftigung verantwortlicher Personen","Verantwortliche Personen","(1) Als verantwortliche Personen im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 2 dürfen nur Personen beschäftigt werden, die die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.\n(2) Verantwortliche Personen im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 2 sind in einer für die planmäßige und sichere Führung des Betriebes erforderlichen Anzahl zu bestellen. Die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen sind eindeutig und lückenlos festzusetzen sowie so aufeinander abzustimmen, daß eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet ist.","BBERGG - Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung - Verbote und Beschränkungen - Verantwortliche Personen - § 59 Beschäftigung verantwortlicher Personen\n\n(1) Als verantwortliche Personen im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 2 dürfen nur Personen beschäftigt werden, die die zur Erfüllung ihrer Aufgaben und Befugnisse erforderliche Zuverlässigkeit, Fachkunde und körperliche Eignung besitzen.\n(2) Verantwortliche Personen im Sinne des § 58 Abs. 1 Nr. 2 sind in einer für die planmäßige und sichere Führung des Betriebes erforderlichen Anzahl zu bestellen. Die Aufgaben und Befugnisse der verantwortlichen Personen sind eindeutig und lückenlos festzusetzen sowie so aufeinander abzustimmen, daß eine geordnete Zusammenarbeit gewährleistet ist.",{"teil":21,"abschnitt":22,"kapitel":23},"Dritter Teil","Dritter Abschnitt","Drittes Kapitel",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 58","Personenkreis","58",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 57e","Verfahren im Zusammenhang mit Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen sowie mit Vorhaben zur Untergrundspeicherung von Wärme oder Wasserstoff","57e",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 57d","Zulassungsverfahren für störfallrelevante Vorhaben","57d",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 60","Form der Bestellung und Abberufung verantwortlicher Personen, Namhaftmachung","60",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 61","Allgemeine Pflichten","61",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 62","Übertragbarkeit bestimmter Pflichten und Befugnisse","62",[],false]