[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bbergg-75":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":61},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bbergg","Bundesberggesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-08-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbergg\u002Fxml.zip",9773843,"§ 75","75","Anlegung und Führung des Berechtsamsbuchs und der Berechtsamskarte","Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte","(1) Bei der zuständigen Behörde werden ein Berechtsamsbuch und eine Berechtsamskarte angelegt und geführt.\n(2) In das Berechtsamsbuch sind einzutragen 1.Erlaubnisse, Bewilligungen, Bergwerkseigentum und nach § 149 aufrechterhaltene Bergbauberechtigungen,\n2.Änderungen der in Nummer 1 genannten Bergbauberechtigungen durch Vereinigung, Teilung, Austausch oder Zulegung.\n(3) In der Berechtsamskarte sind einzutragen 1.die Felder, auf sie sich die in Absatz 2 Nr. 1 genannten Bergbauberechtigungen beziehen,\n2.die Veränderungen der Felder, die sich aus den in Absatz 2 Nr. 2 genannten Änderungen ergeben,\n3.Baubeschränkungsgebiete.\n(4) Die Eintragungen in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte werden von Amts wegen vorgenommen.\n(5) Erloschene Bergbauberechtigungen sind im Berechtsamsbuch zu löschen. Auf der Berechtsamskarte ist das Erlöschen in geeigneter Weise zu kennzeichnen.","BBERGG - Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte - § 75 Anlegung und Führung des Berechtsamsbuchs und der Berechtsamskarte\n\n(1) Bei der zuständigen Behörde werden ein Berechtsamsbuch und eine Berechtsamskarte angelegt und geführt.\n(2) In das Berechtsamsbuch sind einzutragen 1.Erlaubnisse, Bewilligungen, Bergwerkseigentum und nach § 149 aufrechterhaltene Bergbauberechtigungen,\n2.Änderungen der in Nummer 1 genannten Bergbauberechtigungen durch Vereinigung, Teilung, Austausch oder Zulegung.\n(3) In der Berechtsamskarte sind einzutragen 1.die Felder, auf sie sich die in Absatz 2 Nr. 1 genannten Bergbauberechtigungen beziehen,\n2.die Veränderungen der Felder, die sich aus den in Absatz 2 Nr. 2 genannten Änderungen ergeben,\n3.Baubeschränkungsgebiete.\n(4) Die Eintragungen in das Berechtsamsbuch und die Berechtsamskarte werden von Amts wegen vorgenommen.\n(5) Erloschene Bergbauberechtigungen sind im Berechtsamsbuch zu löschen. Auf der Berechtsamskarte ist das Erlöschen in geeigneter Weise zu kennzeichnen.",{"teil":21},"Sechster Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 74","Hilfeleistung, Anzeigepflicht","74",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 73","Untersagung der Beschäftigung verantwortlicher Personen","73",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 72","Verhinderung unerlaubter Tätigkeiten, Sicherstellung","72",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 76","Einsicht","76",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 77","Zweck der Grundabtretung","77",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 78","Gegenstand der Grundabtretung","78",[49,55],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":51,"date":52,"source_url":53,"source_type":54},"Sächsisches OVG, Beschl. v. 27.11.2023 – 1 A 144\u002F23",null,"2023-11-27","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=7135","sachsen_rechtsprechung",{"title":56,"ecli":51,"leitsatz":57,"date":58,"source_url":59,"source_type":60},"BGH, Beschl. v. 13.12.2012 – V ZB 49\u002F12","Die Teilung einer Salzabbaugerechtigkeit kann in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der abzuschreibende Teil der Gerechtigkeit durch einen Markscheider in einem Lageriss, der die bei der Bestellung der Gerechtigkeit maßgebliche Flurkarte fortschreibt und zur Übernahme in Berechtsamsbuch und -karte gemäß § 75 BBergG geeignet ist, dargestellt und mit einer besonderen Nummer bezeichnet wird.","2012-12-13","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE310232013.zip","rechtsprechung",false]