[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bbergg-98":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bbergg","Bundesberggesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1980-08-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbergg\u002Fxml.zip",9773866,"§ 98","98","Besitzeinweisungsentschädigung","Vorzeitige Besitzeinweisung","(1) Der Grundabtretungsbegünstigte hat für die durch die vorzeitige Besitzeinweisung entstehenden Vermögensnachteile Entschädigung in Geld zu leisten, soweit die Nachteile nicht durch die Verzinsung der Geldentschädigung (§ 84 Abs. 4) ausgeglichen werden. Art und Höhe der Entschädigung sind unter entsprechender Anwendung der §§ 84 bis 90 festzusetzen.\n(2) Die Entschädigung für die vorzeitige Besitzeinweisung ist ohne Rücksicht auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die vorzeitige Besitzeinweisung wirksam wird.","BBERGG - Bergbau und Grundbesitz, Öffentliche Verkehrsanlagen - Vorzeitige Besitzeinweisung - § 98 Besitzeinweisungsentschädigung\n\n(1) Der Grundabtretungsbegünstigte hat für die durch die vorzeitige Besitzeinweisung entstehenden Vermögensnachteile Entschädigung in Geld zu leisten, soweit die Nachteile nicht durch die Verzinsung der Geldentschädigung (§ 84 Abs. 4) ausgeglichen werden. Art und Höhe der Entschädigung sind unter entsprechender Anwendung der §§ 84 bis 90 festzusetzen.\n(2) Die Entschädigung für die vorzeitige Besitzeinweisung ist ohne Rücksicht auf die Einlegung eines Rechtsbehelfs zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die vorzeitige Besitzeinweisung wirksam wird.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Siebenter Teil","Vierter Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 97","Voraussetzungen","97",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 96","Aufhebung der Grundabtretung","96",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 95","Lauf der Verwendungsfrist","95",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 99","Zustandsfeststellung","99",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 100","Wirksamwerden und Rechtsfolgen der vorzeitigen Besitzeinweisung, Sicherheitsleistung","100",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 101","Aufhebung und Änderung der vorzeitigen Besitzeinweisung","101",[],false]