[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bbg_2009-55":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bbg_2009","Bundesbeamtengesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-02-05","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbg_2009\u002Fxml.zip",9774202,"§ 55","55","Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen","Ruhestand","Im Fall der Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden können Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit, deren Aufgabengebiet davon betroffen ist und die ein Amt der Bundesbesoldungsordnung B wahrnehmen, in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn durch die organisatorische Änderung eine ihrem Amt entsprechende Planstelle eingespart wird und eine Versetzung nicht möglich ist. Frei werdende Planstellen sollen den in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten, die dafür geeignet sind, vorbehalten werden.","BBG_2009 - Beendigung des Beamtenverhältnisses - Ruhestand - § 55 Einstweiliger Ruhestand bei organisatorischen Veränderungen\n\nIm Fall der Auflösung oder einer wesentlichen Änderung des Aufbaus oder der Aufgaben einer Behörde oder der Verschmelzung von Behörden können Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit, deren Aufgabengebiet davon betroffen ist und die ein Amt der Bundesbesoldungsordnung B wahrnehmen, in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden, wenn durch die organisatorische Änderung eine ihrem Amt entsprechende Planstelle eingespart wird und eine Versetzung nicht möglich ist. Frei werdende Planstellen sollen den in den einstweiligen Ruhestand versetzten Beamtinnen und Beamten, die dafür geeignet sind, vorbehalten werden.",{"abschnitt":21,"unterabschnitt":22},"Abschnitt 5","Unterabschnitt 3",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 54","Einstweiliger Ruhestand","54",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 53","Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand","53",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 52","Ruhestand auf Antrag","52",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 56","Beginn des einstweiligen Ruhestands; Bekenntnis zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung","56",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 57","Erneute Berufung","57",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 58","Ende des einstweiligen Ruhestands","58",[],false]