[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bbhv-anlage-2":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bbhv","Verordnung über Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-02-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbhv\u002Fxml.zip",1200016,"Anlage 2","anlage-2","(zu § 6 Absatz 5 Satz 4)","Übergangs- und Schlussvorschriften","(Fundstelle: BGBl.\nI 2012, 1947 - 1952;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.\nFußnote)\nNummer\tLeistungsbeschreibung\tvereinbarterHöchstbetrag\n1 – 10\tAllgemeine Leistungen\n1\tFür die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung\t12,50 €\n2a\tErhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde je Behandlungsfall\t80,00 €\n2b\tDurchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen HomöopathieAnmerkung: Die Leistung nach Nummer 2b ist in einer Sitzung nur einmal und innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal berechnungsfähig.\t35,00 €\n3\tKurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme der Heilpraktikerin\u002Fdes Heilpraktikers\t3,00 €\n4\tEingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 15 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer UntersuchungAnmerkung: Eine Leistung nach Nummer 4 ist nur als alleinige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer 1 oder Nummer 17.1 beihilfefähig.\t18,50 €\n5\tBeratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls, einschließlich einer kurzen UntersuchungAnmerkung: Eine Leistung nach Nummer 5 ist nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung beihilfefähig.\t9,00 €\n6\tFür die gleichen Leistungen wie unter Nummer 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit\t13,00 €\n7\tFür die gleichen Leistungen wie unter Nummer 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr\t18,00 €\n8\tFür die gleichen Leistungen wie unter Nummer 5, jedoch sonn- und feiertagsAnmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt ist.\nEine Berechnung des Honorars nach den Nummern 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeiten stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war.\nEbenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.\t20,00 €\n9\tHausbesuch einschließlich Beratung\n9.1\tbei Tag\t24,00 €\n9.2\tin dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)\t26,00 €\n9.3\tbei Nacht und an Sonn- und Feiertagen\t29,00 €\n10\tNebengebühren für Hausbesuche\n10.1\tfür jede angefangene Stunde bei Tag bis zu 2 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort\t4,00 €\n10.2\tfür jede angefangene Stunde bei Nacht bis zu 2 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort\t8,00 €\n10.5\tfür jeden zurückgelegten km bei Tag von 2 bis 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort\t1,00 €\n10.6\tfür jeden zurückgelegten km bei Nacht von 2 bis 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort\t2,00 €\n10.7\tHandelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden.Anmerkung: Die Wegkilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet.\nBesucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt.\t0,20 €\n10.8\tHandelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann die Heilpraktikerin\u002Fder Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Abrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen.\nDie Patientin bzw. der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen.\t16,00 €\n11\tSchriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen\n11.1\tKurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse der Patientin\u002Fdes Patienten\t5,00 €\n11.2\tAusführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten(DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben)\tAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu den Befunden, zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)\t15,00 €\nSchriftliche gutachterliche Äußerung\t16,00 €\n11.3\tIndividuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselerkrankungen\t8,00 €\n12\tChemisch-physikalische Untersuchungen\n12.1\tHarnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen FarbvergleichAnmerkung: Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker und Eiweiß sowie die Bestimmung des ph-Wertes und des spezifischen Gewichtes sind nicht berechnungsfähig.\t3,00 €\n12.2\tHarnuntersuchung quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, zum Beispiel Zucker usw.)\t4,00 €\n12.4\tHarnuntersuchung, nur Sediment\t4,00 €\n12.7\tBlutstatus (nicht neben den Nummern 12.9, 12.10, 12.11)\t10,00 €\n12.8\tBlutzuckerbestimmung\t2,00 €\n12.9\tHämoglobinbestimmung\t3,00 €\n12.10\tDifferenzierung des gefärbten Blutausstriches\t6,00 €\n12.11\tZählung der Leuko- und Erythrozyten\tErythrozytenzahl und\u002Foder Hämatokrit und\u002Foder Hämoglobin und\u002Foder mittleres Zellvolumen (MCV) und die errechneten Kenngrößen (zum Beispiel MCH, MCHC) und die Erythrozytenverteilungskurve und\u002Foder Leukozytenzahl und\u002Foder Thrombozytenzahl\t3,00 €\nDifferenzierung der Leukozyten, elektronisch-zytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse)\t1,00 €\n12.12\tBlutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit einschl.\nBlutentnahme\t3,00 €\n12.13\tEinfache mikroskopische und\u002Foder chemische Untersuchungen von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro UntersuchungAnmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben.\t6,00 €\n12.14\tAufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang pro EinzeluntersuchungAnmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben.\t7,00 €\n13\tSonstige Untersuchungen\n13.1\tSonstige Untersuchungen unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahren besonders schwieriger Art, zum Beispiel ph-Messungen im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v.\nBremer, Enderlein usw.Anmerkung: Die Art der Untersuchung ist anzugeben.\t6,00 €\n14\tSpezielle Untersuchungen\n14.1\tBinokulare mikroskopische Untersuchung des AugenvordergrundesAnmerkung: Eine Leistung nach Nummer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach Nummer 1 oder Nummer 4 berechnet werden.\nLeistungen nach den Nummern 14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander berechnet werden.\t8,00 €\n14.2\tBinokulare Spiegelung des AugenhintergrundesAnmerkung: Eine Leistung nach Nummer 14.1 kann nicht neben einer Leistung nach Nummer 1 oder Nummer 4 berechnet werden.\nLeistungen nach den Nummern 14.1 und 14.2 können nicht nebeneinander berechnet werden.\t8,00 €\n14.3\tGrundumsatzbestimmung nach Read\t5,00 €\n14.4\tGrundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung\t20,00 €\n14.5\tPrüfung der Lungenkapazität (Spirometrische Untersuchung)\t7,00 €\n14.6\tElektrokardiogramm mit Phonokardiogramm und Ergometrie, vollständiges Programm\t41,00 €\n14.7\tElektrokardiogramm mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen\t14,00 €\n14.8\tOszillogramm-Methoden\t11,00 €\n14.9\tSpezielle Herz-Kreislauf-UntersuchungenAnmerkung: Nicht neben Nummer 1 oder Nummer 4 berechenbar.\t8,00 €\n14.10\tUltraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zu peripheren Venendruck-\u002F oder Strömungsmessungen\t9,00 €\n17\tNeurologische Untersuchungen\n17.1\tNeurologische Untersuchung\t21,00 €\n18 – 23\tSpezielle Behandlungen\n20\tAtemtherapie, Massagen\n20.1\tAtemtherapeutische Behandlungsverfahren\t8,00 €\n20.2\tNervenpunktmassage nach Cornelius, Aurelius u. a., Spezialnervenmassage\t6,00 €\n20.3\tBindegewebsmassage\t6,00 €\n20.4\tTeilmassage (Massage einzelner Körperteile)\t4,00 €\n20.5\tGroßmassage\t6,00 €\n20.6\tSondermassagen\tUnterwasserdruckstrahlmassage (Wanneninhalt mindestens 400 Liter, Leistung der Apparatur mindestens 4 bar)\t8,00 €\n20.6\tSondermassagen\tMassage im extramuskulären Bereich (zum Beispiel Bindegewebsmassage, Periostmassage, manuelle Lymphdrainage)\t6,00 €\nExtensionsbehandlung mit Schrägbett, Extensionstisch, Perlgerät\t6,00 €\n20.7\tBehandlung mit physikalischen oder medicomechanischen Apparaten\t6,00 €\n20.8\tEinreibungen zu therapeutischen Zwecken in die Haut\t4,00 €\n21\tAkupunktur\n21.1\tAkupunktur einschließlich Pulsdiagnose\t23,00 €\n21.2\tMoxibustionen, Injektionen und Quaddelungen in Akupunkturpunkte\t7,00 €\n22\tInhalationen\n22.1\tInhalationen, soweit sie von der Heilpraktikerin\u002Fdem Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaten in der Sprechstunde ausgeführt werden\t3,00 €\n24 – 30\tBlutentnahmen – Injektionen – Infusionen – Hautableitungsverfahren\n24\tEigenblut, Eigenharn\n24.1\tEigenblutinjektion\t11,00 €\n25\tInjektionen, Infusionen\n25.1\tInjektion, subkutan\t5,00 €\n25.2\tInjektion, intramuskulär\t5,00 €\n25.3\tInjektion, intravenös, intraarteriell\t7,00 €\n25.4\tIntrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung), pro Sitzung\t7,00 €\n25.5\tInjektion, intraartikulär\t11,50 €\n25.6\tNeural- oder segmentgezielte Injektionen nach Hunecke\t11,50 €\n25.7\tInfusion\t8,00 €\n25.8\tDauertropfeninfusionAnmerkung: Die Beihilfefähigkeit der mit der Infusion eingebrachten Medikamente richtet sich nach dem Beihilferecht des jeweiligen Beihilfeträgers.\t12,50 €\n26\tBlutentnahmen\n26.1\tBlutentnahme\t3,00 €\n26.2\tAderlass\t12,00 €\n27\tHautableitungsverfahren, Hautreizverfahren\n27.1\tSetzen von Blutegeln, ggf. einschl.\nVerband\t5,00 €\n27.2\tSkarifikation der Haut\t4,00 €\n27.3\tSetzen von Schröpfköpfen, unblutig\t5,00 €\n27.4\tSetzen von Schröpfköpfen, blutig\t5,00 €\n27.5\tSchröpfkopfmassage einschl.\nGleitmittel\t5,00 €\n27.6\tAnwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten\t5,00 €\n27.7\tSetzen von Fontanellen\t5,00 €\n27.8\tSetzen von Cantharidenblasen\t5,00 €\n27.9\tReinjektion des Blaseninhaltes (aus Nummer 27.8)\t5,00 €\n27.10\tAnwendung von Pustulantien\t5,00 €\n27.12\tBiersche Stauung\t5,00 €\n28\tInfiltrationen\n28.1\tBehandlung mittels paravertebraler Infiltration, einmalig\t9,00 €\n28.2\tBehandlung mittels paravertebraler Infiltration, mehrmalig\t15,00 €\n29\tRoedersches Verfahren\n29.1\tRoedersches Behandlungs- und Mandelabsaugverfahren\t5,00 €\n30\tSonstiges\n30.1\tSpülung des Ohres\t5,00 €\n31\tWundversorgung, Verbände und Verwandtes\n31.1\tEröffnung eines oberflächlichen Abszesses\t9,00 €\n31.2\tEntfernung von Aknepusteln pro Sitzung\t8,00 €\n32\tVersorgung einer frischen Wunde\n32.1\tbei einer kleinen Wunde\t8,00 €\n32.2\tbei einer größeren und verunreinigten Wunde\t13,00 €\n33\tVerbände (außer zur Wundbehandlung)\n33.1\tVerbände, jedes Mal\t5,00 €\n33.2\tElastische Stütz- und Pflasterverbände\t7,00 €\n33.3\tKompressions- oder ZinkleimverbandAnmerkung: Die Beihilfefähigkeit des für den Verband verbrauchten Materials richtet sich nach dem Beihilferecht des jeweiligen Beihilfeträgers.\t10,00 €\n34\tGelenk- und Wirbelsäulenbehandlung\n34.1\tChiropraktische Behandlung\t4,00 €\n34.2\tGezielter chiropraktischer Eingriff an der WirbelsäuleAnmerkung: Die Leistung nach Nummer 34.2 ist nur einmal je Sitzung berechnungsfähig.\t17,00 €\n35\tOsteopathische Behandlung\n35.1\tdes Unterkiefers\t11,00 €\n35.2\tdes Schultergelenkes und der Wirbelsäule\t21,00 €\n35.3\tder Handgelenke, des Oberschenkels, des Unterschenkels, des Vorderarmes und der Fußgelenke\t21,00 €\n35.4\tdes Schlüsselbeins und der Kniegelenke\t12,00 €\n35.5\tdes Daumens\t10,00 €\n35.6\teinzelner Finger und Zehen\t10,00 €\n36\tHydro- und Elektrotherapie, Medizinische Bäder und sonstige hydrotherapeutische AnwendungenAnmerkung: Alle nicht aufgeführten Bäder sind nicht beihilfefähig.\n36.1\tLeitung eines ansteigenden Vollbades\t7,00 €\n36.2\tLeitung eines ansteigenden Teilbades\t4,00 €\n36.3\tSpezialdarmbad (subaquales Darmbad)\t13,00 €\n36.4\tKneippsche Güsse\t4,00 €\n37\tElektrische Bäder und HeißluftbäderAnmerkung: Alle nicht aufgeführten Bäder sind nicht beihilfefähig.\n37.1\tTeilheißluftbad, zum Beispiel Kopf oder Arm\t3,00 €\n37.2\tGanzheißluftbad, zum Beispiel Rumpf oder Beine\t5,00 €\n37.3\tHeißluftbad im geschlossenen Kasten\t5,00 €\n37.4\tElektrisches Vierzellenbad\t4,00 €\n37.5\tElektrisches Vollbad (Stangerbad)\t8,00 €\n38\tSpezialpackungenAnmerkung: Alle nicht aufgeführten Packungen sind nicht beihilfefähig.\n38.1\tFangopackungen\t3,00 €\n38.2\tParaffinpackungen, örtliche\t3,00 €\n38.3\tParaffinganzpackungen\t3,00 €\n38.4\tKneippsche Wickel- und Ganzpackungen, Prießnitz- und Schlenzpackungen\t3,00 €\n39\tElektro-physikalische Heilmethoden\n39.1\tEinfache oder örtliche Lichtbestrahlungen\t3,00 €\n39.2\tGanzbestrahlungen\t8,00 €\n39.4\tFaradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren (Schwellstromgeräte)\t4,00 €\n39.5\tAnwendung der Influenzmaschine\t4,00 €\n39.6\tAnwendung von Heizsonnen (Infrarot)\t4,00 €\n39.7\tVerschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen\t8,00 €\n39.8\tBehandlung mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenzströmen in Verbindung mit verschiedenen Apparaten\t3,00 €\n39.9\tLangwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und Mikrowellenbehandlung\t3,00 €\n39.10\tMagnetfeldtherapie mit besonderen Spezialapparaten\t4,00 €\n39.11\tElektromechanische und elektrothermische Behandlung (je nach Aufwand und Dauer)\t4,00 €\n39.12\tNiederfrequente Reizstromtherapie, zum Beispiel Jono-Modulator\t4,00 €\n39.13\tUltraschall-Behandlung\t4,00 €","BBHV - Rehabilitation - Übergangs- und Schlussvorschriften - Anlage 2 (zu § 6 Absatz 5 Satz 4) [1\u002F3]\n\n(Fundstelle: BGBl.\nI 2012, 1947 - 1952;bzgl. der einzelnen Änderungen vgl.\nFußnote)\nNummer\tLeistungsbeschreibung\tvereinbarterHöchstbetrag\n1 – 10\tAllgemeine Leistungen\n1\tFür die eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung\t12,50 €\n2a\tErhebung der homöopathischen Erstanamnese mit einer Mindestdauer von einer Stunde je Behandlungsfall\t80,00 €\n2b\tDurchführung des vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen HomöopathieAnmerkung: Die Leistung nach Nummer 2b ist in einer Sitzung nur einmal und innerhalb von sechs Monaten höchstens dreimal berechnungsfähig.\t35,00 €\n3\tKurze Information, auch mittels Fernsprecher, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung, als einzige Leistung pro Inanspruchnahme der Heilpraktikerin\u002Fdes Heilpraktikers\t3,00 €\n4\tEingehende Beratung, die das gewöhnliche Maß übersteigt, von mindestens 15 Minuten Dauer, gegebenenfalls einschließlich einer UntersuchungAnmerkung: Eine Leistung nach Nummer 4 ist nur als alleinige Leistung oder im Zusammenhang mit einer Leistung nach Nummer 1 oder Nummer 17.1 beihilfefähig.\t18,50 €\n5\tBeratung, auch mittels Fernsprecher, gegebenenfalls, einschließlich einer kurzen UntersuchungAnmerkung: Eine Leistung nach Nummer 5 ist nur einmal pro Behandlungsfall neben einer anderen Leistung beihilfefähig.\t9,00 €\n6\tFür die gleichen Leistungen wie unter Nummer 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechstundenzeit\t13,00 €\n7\tFür die gleichen Leistungen wie unter Nummer 5, jedoch bei Nacht, zwischen 20 und 7 Uhr\t18,00 €\n8\tFür die gleichen Leistungen wie unter Nummer 5, jedoch sonn- und feiertagsAnmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, selbst wenn sie nach 20 Uhr festgesetzt ist.\nEine Berechnung des Honorars nach den Nummern 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeiten stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war.\nEbenso können für Sonn- und Feiertage nicht die dafür vorgesehenen erhöhten Honorare zur Berechnung kommen, wenn der Heilpraktiker gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden hält.\t20,00 €\n9\tHausbesuch einschließlich Beratung\n9.1\tbei Tag\t24,00 €\n9.2\tin dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt)\t26,00 €\n9.3\tbei Nacht und an Sonn- und Feiertagen\t29,00 €\n10\tNebengebühren für Hausbesuche\n10.1\tfür jede angefangene Stunde bei Tag bis zu 2 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort\t4,00 €\n10.2\tfür jede angefangene Stunde bei Nacht bis zu 2 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort\t8,00 €\n10.5\tfür jeden zurückgelegten km bei Tag von 2 bis 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort\t1,00 €\n10.6\tfür jeden zurückgelegten km bei Nacht von 2 bis 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort\t2,00 €\n10.7\tHandelt es sich um einen Fernbesuch von über 25 km Entfernung zwischen Praxis- und Besuchsort, so können pro Kilometer an Reisekosten in Anrechnung gebracht werden.Anmerkung: Die Wegkilometer werden nach dem jeweils günstigsten benutzbaren Fahrtweg berechnet.\nBesucht der Heilpraktiker mehrere Patienten bei einer Besuchsfahrt, werden die Fahrtkosten entsprechend aufgeteilt.\t0,20 €\n10.8\tHandelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise, welche länger als 6 Stunden dauert, so kann die Heilpraktikerin\u002Fder Heilpraktiker anstelle des Wegegeldes die tatsächlich entstandenen Reisekosten in Abrechnung bringen und außerdem für den Zeitaufwand pro Stunde Reisezeit berechnen.\nDie Patientin bzw. der Patient ist hiervon vorher in Kenntnis zu setzen.\t16,00 €\n11\tSchriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen\n11.1\tKurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse der Patientin\u002Fdes Patienten\t5,00 €\n11.2\tAusführlicher Krankheitsbericht oder Gutachten(DIN A4 engzeilig maschinengeschrieben)\tAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu den Befunden, zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)\t15,00 €\nSchriftliche gutachterliche Äußerung\t16,00 €\n11.3\tIndividuell angefertigter schriftlicher Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselerkrankungen\t8,00 €\n12\tChemisch-physikalische Untersuchungen\n12.1\tHarnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen FarbvergleichAnmerkung: Die einfache qualitative Untersuchung auf Zucker und Eiweiß sowie die Bestimmung des ph-Wertes und des spezifischen Gewichtes sind nicht 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