[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bbodschg-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bbodschg","Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1998-03-17","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbbodschg\u002Fxml.zip",9774329,"§ 18","18","Sachverständige und Untersuchungsstellen","Schlußvorschriften","Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, müssen die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Die Länder können Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen nach Satz 1 zu stellenden Anforderungen, Art und Umfang der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben, die Vorlage der Ergebnisse ihrer Tätigkeit und die Bekanntgabe von Sachverständigen, welche die Anforderungen nach Satz 1 erfüllen, regeln.","BBODSCHG - Schlußvorschriften - § 18 Sachverständige und Untersuchungsstellen\n\nSachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben nach diesem Gesetz wahrnehmen, müssen die für diese Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzen sowie über die erforderliche gerätetechnische Ausstattung verfügen. Die Länder können Einzelheiten der an Sachverständige und Untersuchungsstellen nach Satz 1 zu stellenden Anforderungen, Art und Umfang der von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben, die Vorlage der Ergebnisse ihrer Tätigkeit und die Bekanntgabe von Sachverständigen, welche die Anforderungen nach Satz 1 erfüllen, regeln.",{"teil":21},"Fünfter Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 17","Gute fachliche Praxis in der Landwirtschaft","17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 16","Ergänzende Anordnungen zur Altlastensanierung","16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15","Behördliche Überwachung, Eigenkontrolle","15",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19","Datenübermittlung","19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 20","Anhörung beteiligter Kreise","20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 21","Landesrechtliche Regelungen","21",[],false]