[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bdbosg-22":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bdbosg","Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-08-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbdbosg\u002Fxml.zip",1200420,"§ 22","22","Weitere Vorschriften zur Übermittlung von Verkehrsdaten",null,"(1) Sind mit Verkehrsdaten, die übermittelt werden dürfen, weitere Verkehrsdaten von Nutzern oder Dritten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, ist auch die Übermittlung dieser Daten zulässig; eine Verarbeitung dieser Daten durch den Empfänger ist unzulässig.\n(2) Die Übermittlung von Verkehrsdaten ist aktenkundig zu machen.","BDBOSG - § 22 Weitere Vorschriften zur Übermittlung von Verkehrsdaten\n\n(1) Sind mit Verkehrsdaten, die übermittelt werden dürfen, weitere Verkehrsdaten von Nutzern oder Dritten so verbunden, dass eine Trennung nicht oder nur mit unvertretbarem Aufwand möglich ist, ist auch die Übermittlung dieser Daten zulässig; eine Verarbeitung dieser Daten durch den Empfänger ist unzulässig.\n(2) Die Übermittlung von Verkehrsdaten ist aktenkundig zu machen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 21","Übermittlung von Verkehrsdaten an Strafverfolgungs- und Polizeibehörden","21",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 20","Übermittlung von Verkehrsdaten an die Zuständigen Stellen für den Betrieb des Digitalfunk BOS","20",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 19","Verarbeitung von Verkehrsdaten durch die Bundesanstalt","19",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 23","Dateisystem zur Verwaltung der Standorte des Digitalfunk BOS","23",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 24","Pflicht zur Abgabe eines Angebots für die Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen","24",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 25","Einschränkung eines Grundrechts","25",[],false]