[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bdsg-63":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bdsg","Bundesdatenschutzgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbdsg_2018\u002Fxml.zip",1200634,"§ 63","63","Gemeinsam Verantwortliche","Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter","Legen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel der Verarbeitung fest, gelten sie als gemeinsam Verantwortliche. Gemeinsam Verantwortliche haben ihre jeweiligen Aufgaben und datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten in transparenter Form in einer Vereinbarung festzulegen, soweit diese nicht bereits in Rechtsvorschriften festgelegt sind. Aus der Vereinbarung muss insbesondere hervorgehen, wer welchen Informationspflichten nachzukommen hat und wie und gegenüber wem betroffene Personen ihre Rechte wahrnehmen können. Eine entsprechende Vereinbarung hindert die betroffene Person nicht, ihre Rechte gegenüber jedem der gemeinsam Verantwortlichen geltend zu machen.","BDSG - Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016\u002F680 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter - § 63 Gemeinsam Verantwortliche\n\nLegen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke und die Mittel der Verarbeitung fest, gelten sie als gemeinsam Verantwortliche. Gemeinsam Verantwortliche haben ihre jeweiligen Aufgaben und datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeiten in transparenter Form in einer Vereinbarung festzulegen, soweit diese nicht bereits in Rechtsvorschriften festgelegt sind. Aus der Vereinbarung muss insbesondere hervorgehen, wer welchen Informationspflichten nachzukommen hat und wie und gegenüber wem betroffene Personen ihre Rechte wahrnehmen können. Eine entsprechende Vereinbarung hindert die betroffene Person nicht, ihre Rechte gegenüber jedem der gemeinsam Verantwortlichen geltend zu machen.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 3","Kapitel 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 62","Auftragsverarbeitung","62",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 61","Rechtsschutz gegen Entscheidungen der oder des Bundesbeauftragten oder bei deren oder dessen Untätigkeit","61",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 60","Anrufung der oder des Bundesbeauftragten","60",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 64","Anforderungen an die Sicherheit der Datenverarbeitung","64",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 65","Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die oder den Bundesbeauftragten","65",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 66","Benachrichtigung betroffener Personen bei Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten","66",[],false]