[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bdsg-73":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bdsg","Bundesdatenschutzgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-06-30","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbdsg_2018\u002Fxml.zip",1200644,"§ 73","73","Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen","Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter","Der Verantwortliche hat bei der Verarbeitung so weit wie möglich danach zu unterscheiden, ob personenbezogene Daten auf Tatsachen oder auf persönlichen Einschätzungen beruhen. Zu diesem Zweck soll er, soweit dies im Rahmen der jeweiligen Verarbeitung möglich und angemessen ist, Beurteilungen, die auf persönlichen Einschätzungen beruhen, als solche kenntlich machen. Es muss außerdem feststellbar sein, welche Stelle die Unterlagen führt, die der auf einer persönlichen Einschätzung beruhenden Beurteilung zugrunde liegen.","BDSG - Bestimmungen für Verarbeitungen zu Zwecken gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016\u002F680 - Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter - § 73 Unterscheidung zwischen Tatsachen und persönlichen Einschätzungen\n\nDer Verantwortliche hat bei der Verarbeitung so weit wie möglich danach zu unterscheiden, ob personenbezogene Daten auf Tatsachen oder auf persönlichen Einschätzungen beruhen. Zu diesem Zweck soll er, soweit dies im Rahmen der jeweiligen Verarbeitung möglich und angemessen ist, Beurteilungen, die auf persönlichen Einschätzungen beruhen, als solche kenntlich machen. Es muss außerdem feststellbar sein, welche Stelle die Unterlagen führt, die der auf einer persönlichen Einschätzung beruhenden Beurteilung zugrunde liegen.",{"teil":21,"kapitel":22},"Teil 3","Kapitel 4",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 72","Unterscheidung zwischen verschiedenen Kategorien betroffener Personen","72",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 71","Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen","71",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 70","Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten","70",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 74","Verfahren bei Übermittlungen","74",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 75","Berichtigung und Löschung personenbezogener Daten sowie Einschränkung der Verarbeitung","75",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 76","Protokollierung","76",[],false]