[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-beamtvg-40":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"beamtvg","Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-08-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbeamtvg\u002Fxml.zip",9774532,"§ 40","40","Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie","Unfallfürsorge","Verwandten der aufsteigenden Linie, deren Unterhalt zur Zeit des Dienstunfalles ganz oder überwiegend durch den Verstorbenen (§ 39 Abs. 1) bestritten wurde, ist für die Dauer der Bedürftigkeit ein Unterhaltsbeitrag von zusammen dreißig Prozent des Unfallruhegehalts zu gewähren, mindestens jedoch vierzig Prozent des in § 36 Abs. 3 Satz 3 genannten Betrages. Sind mehrere Personen dieser Art vorhanden, so wird der Unterhaltsbeitrag den Eltern vor den Großeltern gewährt; an die Stelle eines verstorbenen Elternteiles treten dessen Eltern.","BEAMTVG - Unfallfürsorge - § 40 Unterhaltsbeitrag für Verwandte der aufsteigenden Linie\n\nVerwandten der aufsteigenden Linie, deren Unterhalt zur Zeit des Dienstunfalles ganz oder überwiegend durch den Verstorbenen (§ 39 Abs. 1) bestritten wurde, ist für die Dauer der Bedürftigkeit ein Unterhaltsbeitrag von zusammen dreißig Prozent des Unfallruhegehalts zu gewähren, mindestens jedoch vierzig Prozent des in § 36 Abs. 3 Satz 3 genannten Betrages. Sind mehrere Personen dieser Art vorhanden, so wird der Unterhaltsbeitrag den Eltern vor den Großeltern gewährt; an die Stelle eines verstorbenen Elternteiles treten dessen Eltern.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 39","Unfall-Hinterbliebenenversorgung","39",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 38a","Unterhaltsbeitrag bei Schädigung eines ungeborenen Kindes","38a",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 38","Unterhaltsbeitrag für frühere Beamte und frühere Ruhestandsbeamte","38",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 41","Unterhaltsbeitrag für Hinterbliebene","41",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 42","Höchstgrenzen der Hinterbliebenenversorgung","42",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 43","Einmalige Unfallentschädigung und einmalige Entschädigung","43",[],false]