[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-beamtvg-59":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":68},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"beamtvg","Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-08-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbeamtvg\u002Fxml.zip",9774563,"§ 59","59","Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung","Gemeinsame Vorschriften","(1) Ein Ruhestandsbeamter, 1.gegen den wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte, oder\n2.der wegen einer nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes im ordentlichen Strafverfahrena)wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder\nb)wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Volksverhetzung oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten\nverurteilt worden ist,\nverliert mit der Rechtskraft der Entscheidung seine Rechte als Ruhestandsbeamter. Entsprechendes gilt, wenn der Ruhestandsbeamte auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.\n(2) Die §§ 42 und 43 des Bundesbeamtengesetzes sind entsprechend anzuwenden.","BEAMTVG - Gemeinsame Vorschriften - § 59 Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung\n\n(1) Ein Ruhestandsbeamter, 1.gegen den wegen einer vor Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat eine Entscheidung ergangen ist, die nach § 41 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes zum Verlust der Beamtenrechte geführt hätte, oder\n2.der wegen einer nach Beendigung des Beamtenverhältnisses begangenen Tat durch ein deutsches Gericht im Geltungsbereich dieses Gesetzes im ordentlichen Strafverfahrena)wegen einer vorsätzlichen Tat zu Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder\nb)wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Volksverhetzung oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten\nverurteilt worden ist,\nverliert mit der Rechtskraft der Entscheidung seine Rechte als Ruhestandsbeamter. Entsprechendes gilt, wenn der Ruhestandsbeamte auf Grund einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gemäß Artikel 18 des Grundgesetzes ein Grundrecht verwirkt hat.\n(2) Die §§ 42 und 43 des Bundesbeamtengesetzes sind entsprechend anzuwenden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 7",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 58","Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge","58",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 57","Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung","57",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 56","Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer laufenden Alterssicherungsleistung aus zwischenstaatlicher oder überstaatlicher Verwendung","56",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 60","Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung","60",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 61","Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung","61",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 62","Anzeigepflicht","62",[49,56,62],{"title":50,"ecli":51,"leitsatz":52,"date":53,"source_url":54,"source_type":55},"BVerwG, Urt. v. 04.09.2025 – 2 C 13.24","ECLI:DE:BVerwG:2025:040925U2C13.24.0","1. Allein die Verurteilung durch ein deutsches Strafgericht hat gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtVG den unmittelbaren Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter zur Folge.\n2. Die Verfassungstreuepflicht wirkt auch bei Ruhestandsbeamten fort. Eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes stellt demzufolge ein Dienstvergehen dar.  Die Begehung einer erheblichen Straftat (hier: Doppelmord) reicht für sich genommen hierfür aber nicht aus.","2025-09-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202600014.zip","rechtsprechung",{"title":57,"ecli":58,"leitsatz":59,"date":60,"source_url":61,"source_type":55},"BSG, Urt. v. 26.07.2023 – B 5 R 46\u002F21 R","ECLI:DE:BSG:2023:260723UB5R4621R0","Die Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften schließt die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder in der gesetzlichen Rentenversicherung auch für den Fall des Wechsels zwischen den Systemen der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beamtenversorgung während der Kindererziehung aus, ohne dass es auf eine annähernd gleichwertige Berücksichtigung der Kindererziehung in der Beamtenversorgung im Einzelfall ankommt (Anschluss an BSG vom 10.10.2018 - B 13 R 20\u002F16 R = BSGE 127,11 = SozR 4-2600 § 56 Nr 9).","2023-07-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE190210106.zip",{"title":63,"ecli":64,"leitsatz":65,"date":66,"source_url":67,"source_type":55},"BVerwG, Beschl. v. 30.07.2013 – 2 B 23\u002F13",null,"Das Ruhestandsbeamtenverhältnis eines früheren Beamten auf Zeit endet auch dann nach § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG mit der rechtskräftigen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen der Begehung einer vorsätzlichen Straftat während der Amtszeit, wenn während dieser Zeit bereits ein Ruhestandsbeamtenverhältnis bestanden hat. Die günstigere Verlustregelung des § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a BeamtVG für die Begehung vorsätzlicher Straftaten im Ruhestand ist dann nicht anwendbar.","2013-07-30","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE410019765.zip",false]