[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-beamtvg-60":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"beamtvg","Gesetz über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1976-08-24","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbeamtvg\u002Fxml.zip",9774564,"§ 60","60","Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung","Gemeinsame Vorschriften","Kommt ein Ruhestandsbeamter entgegen den Vorschriften des § 46 Abs. 1 und des § 57 des Bundesbeamtengesetzes einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis schuldhaft nicht nach, obwohl er auf die Folgen eines solchen Verhaltens schriftlich hingewiesen worden ist, so verliert er für diese Zeit seine Versorgungsbezüge. Die oberste Dienstbehörde stellt den Verlust der Versorgungsbezüge fest. Eine disziplinarrechtliche Verfolgung wird dadurch nicht ausgeschlossen.","BEAMTVG - Gemeinsame Vorschriften - § 60 Erlöschen der Versorgungsbezüge bei Ablehnung einer erneuten Berufung\n\nKommt ein Ruhestandsbeamter entgegen den Vorschriften des § 46 Abs. 1 und des § 57 des Bundesbeamtengesetzes einer erneuten Berufung in das Beamtenverhältnis schuldhaft nicht nach, obwohl er auf die Folgen eines solchen Verhaltens schriftlich hingewiesen worden ist, so verliert er für diese Zeit seine Versorgungsbezüge. Die oberste Dienstbehörde stellt den Verlust der Versorgungsbezüge fest. Eine disziplinarrechtliche Verfolgung wird dadurch nicht ausgeschlossen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 7",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 59","Erlöschen der Versorgungsbezüge wegen Verurteilung","59",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 58","Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge","58",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 57","Kürzung der Versorgungsbezüge nach der Ehescheidung","57",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 61","Erlöschen der Witwen- und Waisenversorgung","61",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 62","Anzeigepflicht","62",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 62a","Versorgungsbericht, Mitteilungspflichten","62a",[],false]