[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-beg-78":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":33,"citing_decisions":43,"is_thin":44},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"beg","Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1953-09-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbeg\u002Fxml.zip",9774793,"§ 78","78",null,"Selbständige Berufe","Die Kapitalentschädigung wird nach vollen Monaten berechnet. Zugrunde zu legen sind die Kalendermonate, während deren der Verfolgte aus seiner Erwerbstätigkeit verdrängt oder in ihrer Ausübung wesentlich beschränkt war, sowie je 30 Tage der Monate, in denen der Verfolgte nur zeitweise aus seiner Erwerbstätigkeit verdrängt oder in ihrer Ausübung wesentlich beschränkt war.","BEG - Schadenstatbestände - Schaden im beruflichen und im wirtschaftlichen Fortkommen - Selbständige Berufe - § 78\n\nDie Kapitalentschädigung wird nach vollen Monaten berechnet. Zugrunde zu legen sind die Kalendermonate, während deren der Verfolgte aus seiner Erwerbstätigkeit verdrängt oder in ihrer Ausübung wesentlich beschränkt war, sowie je 30 Tage der Monate, in denen der Verfolgte nur zeitweise aus seiner Erwerbstätigkeit verdrängt oder in ihrer Ausübung wesentlich beschränkt war.",{"abschnitt":21,"titel":22},"Zweiter Abschnitt","Siebenter Titel",[24,27,30],{"norm_key":25,"title":16,"slug":26},"§ 77","77",{"norm_key":28,"title":16,"slug":29},"§ 76","76",{"norm_key":31,"title":16,"slug":32},"§ 75","75",[34,37,40],{"norm_key":35,"title":16,"slug":36},"§ 79","79",{"norm_key":38,"title":16,"slug":39},"§ 80","80",{"norm_key":41,"title":16,"slug":42},"§ 81","81",[],false]