[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-begdv_1-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"begdv_1","Erste Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-04-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbegdv_1\u002Fxml.zip",1201573,"§ 5","5","Kinder und ihnen Gleichgestellte","Kreis der Hinterbliebenen","(1) Den Kindern einer Verfolgten stehen die gleichen Ansprüche nach den §§ 15 bis 26 BEG wie den Kindern eines Verfolgten zu.\n(2) Den Kindern sind gleichgestellt 1.die Stiefkinder, die der Verfolgte in seine Wohnung aufgenommen hatte,\n2.die Pflegekinder, die der Verfolgte in seine Wohnung aufgenommen hatte und für deren Unterhalt und deren Erziehung nicht von anderer Seite laufend \tein höherer Betrag als 125 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Juli 1967\tein höherer Betrag als 150 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Januar 1971\tein höherer Betrag als 200 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Februar 1977\tein höherer Betrag als 360 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. März 1978\tein höherer Betrag als 430 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. März 1979\tein höherer Betrag als 550 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. März 1981\tein höherer Betrag als 650 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Januar 1987\tein höherer Betrag als 750 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Januar 1990\tein höherer Betrag als 850 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Januar 2002\tein höherer Betrag als 480 Euro monatlich,\nab 1. Juni 2008\tein höherer Betrag als 520 Euro monatlich,\nab 1. Juli 2010\tein höherer Betrag als 530 Euro monatlich,\nab 1. Oktober 2012\tein höherer Betrag als 560 Euro monatlich,\nab 1. August 2014\tein höherer Betrag als 590 Euro monatlich,\nab 1. September 2016\tein höherer Betrag als 620 Euro monatlich,\nab 1. Januar 2019\tein höherer Betrag als 670 Euro monatlich,\nab 1. September 2021\tein höherer Betrag als 700 Euro monatlich und\nab 1. Dezember 2023\tein höherer Betrag als 780 Euro monatlich\ngezahlt wird.\n(3) Als in die Wohnung aufgenommen gelten Kinder auch dann, wenn der Verfolgte sie auf seine Kosten anderweit untergebracht hat, ohne daß dadurch die häusliche Verbindung mit ihm aufgehoben werden sollte.","BEGDV_1 - Kreis der Hinterbliebenen - § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte\n\n(1) Den Kindern einer Verfolgten stehen die gleichen Ansprüche nach den §§ 15 bis 26 BEG wie den Kindern eines Verfolgten zu.\n(2) Den Kindern sind gleichgestellt 1.die Stiefkinder, die der Verfolgte in seine Wohnung aufgenommen hatte,\n2.die Pflegekinder, die der Verfolgte in seine Wohnung aufgenommen hatte und für deren Unterhalt und deren Erziehung nicht von anderer Seite laufend \tein höherer Betrag als 125 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Juli 1967\tein höherer Betrag als 150 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Januar 1971\tein höherer Betrag als 200 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Februar 1977\tein höherer Betrag als 360 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. März 1978\tein höherer Betrag als 430 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. März 1979\tein höherer Betrag als 550 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. März 1981\tein höherer Betrag als 650 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Januar 1987\tein höherer Betrag als 750 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Januar 1990\tein höherer Betrag als 850 Deutsche Mark monatlich,\nab 1. Januar 2002\tein höherer Betrag als 480 Euro monatlich,\nab 1. Juni 2008\tein höherer Betrag als 520 Euro monatlich,\nab 1. Juli 2010\tein höherer Betrag als 530 Euro monatlich,\nab 1. Oktober 2012\tein höherer Betrag als 560 Euro monatlich,\nab 1. August 2014\tein höherer Betrag als 590 Euro monatlich,\nab 1. September 2016\tein höherer Betrag als 620 Euro monatlich,\nab 1. Januar 2019\tein höherer Betrag als 670 Euro monatlich,\nab 1. September 2021\tein höherer Betrag als 700 Euro monatlich und\nab 1. Dezember 2023\tein höherer Betrag als 780 Euro monatlich\ngezahlt wird.\n(3) Als in die Wohnung aufgenommen gelten Kinder auch dann, wenn der Verfolgte sie auf seine Kosten anderweit untergebracht hat, ohne daß dadurch die häusliche Verbindung mit ihm aufgehoben werden sollte.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 4","Witwer","4",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 3","Anspruchsvoraussetzung nach § 4 BEG","3",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 2","Tod im unmittelbaren Anschluß an Deportation oder Freiheitsentziehung","2",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 6",null,"6",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 7","Gewährung der Rente bei Kindern über 18 Jahre","7",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 8","Elternlose Enkel","8",[],false]