[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-begdv_2-8":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"begdv_2","Zweite Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-03-31","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbegdv_2\u002Fxml.zip",1201609,"§ 8","8","Anspruch auf Heilverfahren","Heilverfahren","(1) Der Anspruch auf ein Heilverfahren (§ 30 BEG) hängt nicht davon ab, daß der Verfolgte in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 vom Hundert beeinträchtigt ist.\n(2) Der Anspruch besteht auch dann für den gesamten Schaden, wenn dieser durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen nur abgrenzbar verschlimmert worden ist und der Verfolgungsschaden auf den Zustand, der die Heilbehandlung erfordert, nicht ohne Einfluß ist.","BEGDV_2 - Heilverfahren - § 8 Anspruch auf Heilverfahren\n\n(1) Der Anspruch auf ein Heilverfahren (§ 30 BEG) hängt nicht davon ab, daß der Verfolgte in seiner Erwerbsfähigkeit um mindestens 25 vom Hundert beeinträchtigt ist.\n(2) Der Anspruch besteht auch dann für den gesamten Schaden, wenn dieser durch nationalsozialistische Gewaltmaßnahmen nur abgrenzbar verschlimmert worden ist und der Verfolgungsschaden auf den Zustand, der die Heilbehandlung erfordert, nicht ohne Einfluß ist.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 7","Folgen der Weigerung","7",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 6","Ärztliche Untersuchung","6",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 5","Nachhaltige Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit","5",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 9","Umfang des Heilverfahrens","9",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 10","Erfüllung des Anspruchs","10",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 11","Verfolgte mit Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt außerhalb des Geltungsbereichs des Bundesentschädigungsgesetzes","11",[],false]