[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-begdv_3-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":22,"citing_decisions":35,"is_thin":36},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"begdv_3","Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-04-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbegdv_3\u002Fxml.zip",1201637,"§ 1","1","Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens","Besondere Anspruchsvoraussetzungen","Der Ausfall an Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb gilt insoweit als Schaden in der Nutzung der Arbeitskraft, als es sich um den Ausfall an Entgelt für die Tätigkeit des Verfolgten als Betriebsinhaber handelt.","BEGDV_3 - Besondere Anspruchsvoraussetzungen - § 1 Abgrenzung gegenüber dem Schaden in der Nutzung des Eigentums und des Vermögens\n\nDer Ausfall an Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft und aus Gewerbebetrieb gilt insoweit als Schaden in der Nutzung der Arbeitskraft, als es sich um den Ausfall an Entgelt für die Tätigkeit des Verfolgten als Betriebsinhaber handelt.",{},[],[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 2","Selbständige Erwerbstätigkeit","2",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Verdrängung aus selbständiger Erwerbstätigkeit","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 4","Beschränkung in der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit","4",[],false]