[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-begdv_3-36":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"begdv_3","Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-04-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbegdv_3\u002Fxml.zip",1201686,"§ 36","36",null,"Angestellte und Arbeiter im Sinne der §§ 109 und 110 BEG","Ein vertraglicher Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder auf Ruhelohn liegt vor, wenn dem Angestellten oder Arbeiter durch Dienstordnung, Ruhelohnordnung, Satzung (Statut) oder Einzelvertrag eine Anwartschaft auf eine vom Dienstherrn zu gewährende lebenslängliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit oder bei Erreichen einer Altersgrenze oder auf Hinterbliebenenversorgung auf der Grundlage des Arbeitsentgelts und der Dauer der Dienstzeit zugesichert war.","BEGDV_3 - Angestellte und Arbeiter im Sinne der §§ 109 und 110 BEG - § 36\n\nEin vertraglicher Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen oder auf Ruhelohn liegt vor, wenn dem Angestellten oder Arbeiter durch Dienstordnung, Ruhelohnordnung, Satzung (Statut) oder Einzelvertrag eine Anwartschaft auf eine vom Dienstherrn zu gewährende lebenslängliche Versorgung bei Dienstunfähigkeit oder bei Erreichen einer Altersgrenze oder auf Hinterbliebenenversorgung auf der Grundlage des Arbeitsentgelts und der Dauer der Dienstzeit zugesichert war.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 35c","Erlöschen der Rente","35c",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 35b","Rente für den überlebenden Ehegatten im Falle der §§ 98, 86 Abs. 4 und 6 BEG","35b",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 35a","Entschädigung in Höhe der Rentenbezüge eines Jahres im Falle des § 98 BEG","35a",[35,38,41],{"norm_key":36,"title":16,"slug":37},"§ 37","37",{"norm_key":39,"title":16,"slug":40},"§ 38","38",{"norm_key":42,"title":16,"slug":43},"§ 38a","38a",[],false]