[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-begdv_3-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"begdv_3","Dritte Verordnung zur Durchführung des Bundesentschädigungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-04-28","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbegdv_3\u002Fxml.zip",1201643,"§ 7","7","Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen","Darlehen","Der Verfolgte hat Anspruch auf Darlehen, wenn es wahrscheinlich ist, daß ihm dadurch die erfolgreiche Wiederaufnahme oder volle Entfaltung der früheren oder die Aufnahme einer gleichwertigen selbständigen Erwerbstätigkeit ermöglicht wird. Das gleiche gilt für Darlehen zur Festigung der Grundlage der bereits aufgenommenen früheren oder einer gleichwertigen selbständigen Erwerbstätigkeit.","BEGDV_3 - Darlehen - § 7 Tatsächliche Voraussetzungen für das Darlehen\n\nDer Verfolgte hat Anspruch auf Darlehen, wenn es wahrscheinlich ist, daß ihm dadurch die erfolgreiche Wiederaufnahme oder volle Entfaltung der früheren oder die Aufnahme einer gleichwertigen selbständigen Erwerbstätigkeit ermöglicht wird. Das gleiche gilt für Darlehen zur Festigung der Grundlage der bereits aufgenommenen früheren oder einer gleichwertigen selbständigen Erwerbstätigkeit.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Anderweitige Beschaffung von Geldmitteln","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Mehrere selbständige Erwerbstätigkeiten","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Beschränkung in der Ausübung der selbständigen Erwerbstätigkeit","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Höhe des Darlehens","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Unmöglichkeit der Sicherung","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Zusätzliches Darlehen","10",[],false]