[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-beitrvv-1":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":23,"citing_decisions":36,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"beitrvv","Verordnung über die Berechnung, Zahlung, Weiterleitung, Abrechnung und Prüfung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-05-03","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbeitrvv\u002Fxml.zip",9775109,"§ 1","1","Berechnungsgrundsätze","Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages und der Beitragsbemessungsgrenzen","(1) Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht (Sozialversicherungstage); ein voller Kalendermonat wird mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt. Berechnungsbasis ist das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze.\n(2) Die Rechengänge werden ohne Rundung der einzelnen Zwischenergebnisse durchgeführt. Das Gesamtergebnis wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; die zweite Dezimalstelle wird um 1 erhöht, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt.","BEITRVV - Berechnung des Gesamtsozialversicherungsbeitrages und der Beitragsbemessungsgrenzen - § 1 Berechnungsgrundsätze\n\n(1) Der Gesamtsozialversicherungsbeitrag und die Beitragsbemessungsgrenzen werden je Kalendermonat für die Kalendertage berechnet, an denen eine versicherungspflichtige Beschäftigung besteht (Sozialversicherungstage); ein voller Kalendermonat wird mit 30 Sozialversicherungstagen angesetzt. Berechnungsbasis ist das aus der Beschäftigung erzielte Arbeitsentgelt bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze.\n(2) Die Rechengänge werden ohne Rundung der einzelnen Zwischenergebnisse durchgeführt. Das Gesamtergebnis wird auf zwei Dezimalstellen berechnet; die zweite Dezimalstelle wird um 1 erhöht, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Zahlen 5 bis 9 ergibt.",{"abschnitt":21},"Erster Abschnitt",[],[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 2","Berechnungsvorgang","2",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 3","Tag der Zahlung, Zahlungsmittel","3",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 4","Reihenfolge der Tilgung","4",[37,44],{"title":38,"ecli":39,"leitsatz":40,"date":41,"source_url":42,"source_type":43},"BSG, Urt. v. 10.12.2019 – B 12 R 9\u002F18 R","ECLI:DE:BSG:2019:101219UB12R918R0","Die Gesamtvergütung von auf Arbeitszeitkonten angesparten Überstunden, die nicht auf einer Wertguthabenvereinbarung beruht, wird bei der Beitragsbemessung wie eine Einmalzahlung behandelt und unterliegt nicht der monatlichen, sondern der anteiligen Beitragsbemessungsgrenze.","2019-12-10","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE143720214.zip","rechtsprechung",{"title":45,"ecli":46,"leitsatz":47,"date":48,"source_url":49,"source_type":43},"BSG, Urt. v. 14.03.2018 – B 12 KR 17\u002F16 R","ECLI:DE:BSG:2018:140318UB12KR1716R0","1. Ob eine unständige Beschäftigung vorliegt, ist als Statusfrage aufgrund einer Prognose zu Beginn der Beschäftigung festzustellen.\n2. Nicht als einheitliche Beschäftigung zusammenhängende potentielle Arbeitseinsätze von zusammen mehr als einer Woche sind jeweils isoliert zu betrachten und schließen mehrere unständige Beschäftigungen nicht aus.","2018-03-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE139710214.zip",false]