[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-beratungsg-30":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"beratungsg","Gesetz zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1992-07-27","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fberatungsg\u002Fxml.zip",1202077,"§ 30","30","Beratung nach der Geburt des Kindes","Vertrauliche Geburt","(1) Der Mutter ist auch nach der Geburt des Kindes Beratung nach § 2 Absatz 4 und § 25 Absatz 2 und 3 anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn kein Herkunftsnachweis erstellt worden ist.\n(2) Betrifft die Beratung die Rücknahme des Kindes, soll die Beratungsstelle die Mutter über die Leistungsangebote für Eltern im örtlichen Einzugsbereich informieren. Will die Mutter ihr Kind zurückerhalten, soll die Beratungsstelle darauf hinwirken, dass sie Hilfe in Anspruch nimmt. Die Beratungsstelle bietet der Schwangeren kontinuierlich Hilfestellung zur Lösung ihrer psychosozialen Konfliktlage an.","BERATUNGSG - Vertrauliche Geburt - § 30 Beratung nach der Geburt des Kindes\n\n(1) Der Mutter ist auch nach der Geburt des Kindes Beratung nach § 2 Absatz 4 und § 25 Absatz 2 und 3 anzubieten. Dies gilt auch dann, wenn kein Herkunftsnachweis erstellt worden ist.\n(2) Betrifft die Beratung die Rücknahme des Kindes, soll die Beratungsstelle die Mutter über die Leistungsangebote für Eltern im örtlichen Einzugsbereich informieren. Will die Mutter ihr Kind zurückerhalten, soll die Beratungsstelle darauf hinwirken, dass sie Hilfe in Anspruch nimmt. Die Beratungsstelle bietet der Schwangeren kontinuierlich Hilfestellung zur Lösung ihrer psychosozialen Konfliktlage an.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 6",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 29","Beratung in Einrichtungen der Geburtshilfe oder bei Hausgeburten","29",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 28","Beratungsstellen zur Betreuung der vertraulichen Geburt","28",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 27","Umgang mit dem Herkunftsnachweis","27",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 31","Einsichtsrecht des Kindes in den Herkunftsnachweis","31",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 32","Familiengerichtliches Verfahren","32",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 33","Dokumentations- und Berichtspflicht","33",[],false]