[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bergtechausbv-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bergtechausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Bergbautechnologen\u002Fzur Bergbautechnologin ","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2009-06-04","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbergtechausbv\u002Fxml.zip",9775193,"§ 10","10","Inhalt von Teil 2",null,"(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.","BERGTECHAUSBV - § 10 Inhalt von Teil 2\n\n(1) Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf 1.die im Ausbildungsrahmenplan genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie\n2.den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten entspricht.\n(2) In Teil 2 der Abschlussprüfung sollen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die bereits Gegenstand von Teil 1 der Abschlussprüfung waren, nur insoweit einbezogen werden, als es für die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit erforderlich ist.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 9","Prüfungsbereich „Lagerstätte“","9",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 8","Prüfungsbereich „Montagetechnik“","8",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 7","Prüfungsbereiche von Teil 1","7",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 11","Prüfungsbereiche von Teil 2 in der Fachrichtung „Tiefbautechnik“","11",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 12","Prüfungsbereich „Bergbautechnische Prozesse“","12",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 13","Prüfungsbereich „Bergbautechnik und Bergrecht“","13",[],false]