[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-berlinfg-12":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"berlinfg","Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-03-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fberlinfg\u002Fxml.zip",1202205,"§ 12","12","Wegfall der Kürzungsansprüche","Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer","Gelangen Gegenstände, für deren Verbringen Anspruch auf die Kürzung nach § 1a besteht, nach Berlin (West) zurück, ohne daß sie im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes einer Bearbeitung oder Verarbeitung im Sinne des § 6 Abs. 1 unterlegen haben, so darf die geschuldete Umsatzsteuer nicht gekürzt werden. Liefert der westdeutsche Unternehmer die Gegenstände an den Berliner Lieferer zurück, so darf auch die Kürzung nach § 1 nicht vorgenommen werden. Ist die Kürzung bereits vorgenommen worden, so ist der Kürzungsbetrag an das Finanzamt zurückzuzahlen.","BERLINFG - Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Gewährung einer Investitionszulage - Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer - § 12 Wegfall der Kürzungsansprüche\n\nGelangen Gegenstände, für deren Verbringen Anspruch auf die Kürzung nach § 1a besteht, nach Berlin (West) zurück, ohne daß sie im übrigen Geltungsbereich dieses Gesetzes einer Bearbeitung oder Verarbeitung im Sinne des § 6 Abs. 1 unterlegen haben, so darf die geschuldete Umsatzsteuer nicht gekürzt werden. Liefert der westdeutsche Unternehmer die Gegenstände an den Berliner Lieferer zurück, so darf auch die Kürzung nach § 1 nicht vorgenommen werden. Ist die Kürzung bereits vorgenommen worden, so ist der Kürzungsbetrag an das Finanzamt zurückzuzahlen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt I",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 11","Verfahren bei der Kürzung","11",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 10","Buchmäßiger Nachweis","10",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 9","Versendungs- und Beförderungsnachweis","9",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 14","Erhöhte Absetzungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens","14",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 14a","Erhöhte Absetzungen für Mehrfamilienhäuser","14a",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 14b","Erhöhte Absetzungen für Modernisierungsmaßnahmen bei Mehrfamilienhäusern","14b",[],false]