[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-berlinfg-18":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"berlinfg","Gesetz zur Förderung der Berliner Wirtschaft","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1950-03-07","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fberlinfg\u002Fxml.zip",1202220,"§ 18","18","Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer","Vergünstigungen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag","Besteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen wird, und liegen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht vor, so kann die Veranlagung zur Anwendung der Vorschriften der §§ 16 und 17 beantragt werden; § 46 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a und Abs. 3 und 5 des Einkommensteuergesetzes ist sinngemäß anzuwenden.","BERLINFG - Vergünstigungen bei der Umsatzsteuer und bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag, Gewährung einer Investitionszulage - Vergünstigungen bei den Steuern vom Einkommen und Ertrag - § 18 Anwendung der §§ 16 und 17 durch Arbeitnehmer\n\nBesteht das Einkommen ganz oder teilweise aus Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit, von denen ein Steuerabzug vorgenommen wird, und liegen die Voraussetzungen des § 46 Abs. 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes nicht vor, so kann die Veranlagung zur Anwendung der Vorschriften der §§ 16 und 17 beantragt werden; § 46 Abs. 2 Nr. 8 Buchstabe a und Abs. 3 und 5 des Einkommensteuergesetzes ist sinngemäß anzuwenden.",{"abschnitt":21},"Abschnitt I",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 17","Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von Baumaßnahmen","17",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 16","Steuerermäßigung für Darlehen zur Finanzierung von betrieblichen Investitionen","16",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 15b","Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus","15b",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 19","Investitionszulage für Investitionen in Berlin (West)","19",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 20","Verfolgung von Straftaten nach § 264 des Strafgesetzbuches","20",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 21","Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer","21",[],false]