[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-berversv_2017-5":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"berversv_2017","Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2017-07-19","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fberversv_2017\u002Fxml.zip",1202278,"§ 5","5","Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen in besonderen Fällen","Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnungen","(1) Lebensversicherungsunternehmen, die auch die selbst abgeschlossene Allgemeine Unfallversicherung betreiben, haben für diesen Versicherungszweig zusätzlich eine gesonderte versicherungstechnische Gewinn- und Verlust-Rechnung nach Formular F.200.01 bis einschließlich Zeile ZE1300 aufzustellen.\n(2) Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, die auch das selbst abgeschlossene Krankenversicherungsgeschäft betreiben, haben für diesen Versicherungszweig eine gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnung nach Formular F.200.01 bis einschließlich Zeile ZE1300 aufzustellen.","BERVERSV_2017 - Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnungen - § 5 Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen in besonderen Fällen\n\n(1) Lebensversicherungsunternehmen, die auch die selbst abgeschlossene Allgemeine Unfallversicherung betreiben, haben für diesen Versicherungszweig zusätzlich eine gesonderte versicherungstechnische Gewinn- und Verlust-Rechnung nach Formular F.200.01 bis einschließlich Zeile ZE1300 aufzustellen.\n(2) Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen, die auch das selbst abgeschlossene Krankenversicherungsgeschäft betreiben, haben für diesen Versicherungszweig eine gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnung nach Formular F.200.01 bis einschließlich Zeile ZE1300 aufzustellen.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 2",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 4","Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Schaden- und Unfallversicherungsunternehmen","4",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 3","Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Lebens- und Krankenversicherungsunternehmen","3",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 2","Bilanz und Gewinn- und Verlust-Rechnung aller Versicherungsunternehmen","2",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 6","Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Rückversicherungsunternehmen","6",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 7","Gesonderte Gewinn- und Verlust-Rechnungen der Pensionskassen","7",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 8","Fristen für die Einreichung","8",[],false]