[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-beschv_2013-24b":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"beschv_2013","Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2013-06-06","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbeschv_2013\u002Fxml.zip",9775409,"§ 24b","24b","Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen","Besondere Berufs- oder Personengruppen","Keiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Ausländerinnen und Ausländer, die im deutschen Küstenmeer beschäftigt werden, um Tätigkeiten zur Errichtung und Instandsetzung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen durchzuführen, einschließlich der Be- und Entladearbeiten im Hafen und der sonstigen Tätigkeiten von übrigen Mitgliedern der Besatzung der dazu eingesetzten Schiffe. Die Befreiung von der Zustimmung umfasst einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. § 9 findet keine Anwendung.","BESCHV_2013 - Besondere Berufs- oder Personengruppen - § 24b Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen\n\nKeiner Zustimmung bedarf die Erteilung eines Aufenthaltstitels an Ausländerinnen und Ausländer, die im deutschen Küstenmeer beschäftigt werden, um Tätigkeiten zur Errichtung und Instandsetzung von Windenergieanlagen auf See und Offshore-Anbindungsleitungen durchzuführen, einschließlich der Be- und Entladearbeiten im Hafen und der sonstigen Tätigkeiten von übrigen Mitgliedern der Besatzung der dazu eingesetzten Schiffe. Die Befreiung von der Zustimmung umfasst einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten. § 9 findet keine Anwendung.",{"teil":21},"Teil 5",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 24a","Berufskraftfahrerinnen und Berufskraftfahrer","24a",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 24","Schifffahrt- und Luftverkehr","24",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 23","Internationale Sportveranstaltungen","23",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 25","Kultur und Unterhaltung","25",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 26","Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger","26",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 27","Grenzgängerbeschäftigung","27",[],false]