[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-betonfbausbv-19":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":44,"is_thin":45},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"betonfbausbv","Verordnung über die Berufsausbildung zum Betonfertigteilbauer und zur Betonfertigteilbauerin","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2015-07-13","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbetonfbausbv\u002Fxml.zip",9775480,"§ 19","19","Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung","Abschlussprüfung","(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1.Betonfertigteilherstellung\tmit 50 Prozent,\n2.Betontechnologie undOberflächengestaltung\tmit 20 Prozent,\n3.Betonfertigteile\tmit 20 Prozent,\n4.Wirtschafts- und Sozialkunde\tmit 10 Prozent.\n(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,\n2.in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und\n3.in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.\n(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Betontechnologie und Oberflächengestaltung“, „Betonfertigteile“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1.der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und\n2.die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.\nBei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.","BETONFBAUSBV - Abschlussprüfung - § 19 Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung\n\n(1) Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten: 1.Betonfertigteilherstellung\tmit 50 Prozent,\n2.Betontechnologie undOberflächengestaltung\tmit 20 Prozent,\n3.Betonfertigteile\tmit 20 Prozent,\n4.Wirtschafts- und Sozialkunde\tmit 10 Prozent.\n(2) Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen wie folgt bewertet worden sind: 1.im Gesamtergebnis mit mindestens „ausreichend“,\n2.in mindestens drei Prüfungsbereichen mit mindestens „ausreichend“ und\n3.in keinem Prüfungsbereich mit „ungenügend“.\n(3) Auf Antrag des Prüflings ist die Prüfung in einem der Prüfungsbereiche „Betontechnologie und Oberflächengestaltung“, „Betonfertigteile“ oder „Wirtschafts- und Sozialkunde“ durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn 1.der Prüfungsbereich schlechter als mit „ausreichend“ bewertet worden ist und\n2.die mündliche Ergänzungsprüfung für das Bestehen der Abschlussprüfung den Ausschlag geben kann.\nBei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind das bisherige Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.",{"abschnitt":21},"Abschnitt 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 18","Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde","18",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 17","Prüfungsbereich Betonfertigteile","17",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 16","Prüfungsbereich Betontechnologie und Oberflächengestaltung","16",[36,40],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 20","Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse","20",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 21","Inkrafttreten","21",[],false]