[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-betrvg-69":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"betrvg","Betriebsverfassungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1972-01-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbetrvg\u002Fxml.zip",1202882,"§ 69","69","Sprechstunden","Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung","In Betrieben, die in der Regel mehr als fünfzig der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer beschäftigen, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort sind durch Betriebsrat und Arbeitgeber zu vereinbaren. § 39 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 3 gilt entsprechend. An den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied beratend teilnehmen.","BETRVG - Jugend- und Auszubildendenvertretung - Betriebliche Jugend- und Auszubildendenvertretung - § 69 Sprechstunden\n\nIn Betrieben, die in der Regel mehr als fünfzig der in § 60 Abs. 1 genannten Arbeitnehmer beschäftigen, kann die Jugend- und Auszubildendenvertretung Sprechstunden während der Arbeitszeit einrichten. Zeit und Ort sind durch Betriebsrat und Arbeitgeber zu vereinbaren. § 39 Abs. 1 Satz 3 und 4 und Abs. 3 gilt entsprechend. An den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann der Betriebsratsvorsitzende oder ein beauftragtes Betriebsratsmitglied beratend teilnehmen.",{"teil":21,"abschnitt":22},"Dritter Teil","Erster Abschnitt",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 68","Teilnahme an gemeinsamen Besprechungen","68",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 67","Teilnahme an Betriebsratssitzungen","67",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 66","Aussetzung von Beschlüssen des Betriebsrats","66",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 70","Allgemeine Aufgaben","70",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 71","Jugend- und Auszubildendenversammlung","71",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 72","Voraussetzungen der Errichtung, Mitgliederzahl, Stimmengewicht","72",[],false]