[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bewg-10":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bewg","Bewertungsgesetz","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1934-10-16","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbewg\u002Fxml.zip",1203224,"§ 10","10","Begriff des Teilwerts","Allgemeine Bewertungsvorschriften","Wirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, sind, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, mit dem Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber das Unternehmen fortführt.","BEWG - Allgemeine Bewertungsvorschriften - § 10 Begriff des Teilwerts\n\nWirtschaftsgüter, die einem Unternehmen dienen, sind, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, mit dem Teilwert anzusetzen. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Unternehmens im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde. Dabei ist davon auszugehen, daß der Erwerber das Unternehmen fortführt.",{"teil":21},"Erster Teil",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 9","Bewertungsgrundsatz, gemeiner Wert","9",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 8","Befristung auf einen unbestimmten Zeitpunkt","8",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 7","Auflösend bedingte Lasten","7",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 11","Wertpapiere und Anteile","11",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 12","Kapitalforderungen und Schulden","12",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 13","Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen","13",[],false]