[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bewg_81dv-3":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":16,"content":17,"enriched_content":18,"hierarchy":19,"neighbors_before":20,"neighbors_after":27,"citing_decisions":37,"is_thin":38},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bewg_81dv","Verordnung zur Durchführung des § 81 des Bewertungsgesetzes","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1966-09-02","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbewg_81dv\u002Fxml.zip",1203444,"§ 3","3",null,"Bei den in einer Gemeinde belegenen bebauten Grundstücken, die im Ertragswertverfahren zu bewerten sind und nicht zu den in § 79 Abs. 3 und 4 des Gesetzes bezeichneten Grundstücken gehören, ist der Grundstückswert oder der Wert des entsprechenden Grundstücksteils 1.um 10 vom Hundert zu ermäßigen,wenn die Belastungszahl mehr als 29.000 beträgt,\n2.um 5 vom Hundert zu ermäßigen,wenn die Belastungszahl nicht mehr als 29.000, aber mehr als 23.000 beträgt,\n3.um 5 vom Hundert zu erhöhen,wenn die Belastungszahl nicht mehr als 11.000, aber mehr als 5.000 beträgt,\n4.um 10 vom Hundert zu erhöhen,wenn die Belastungszahl nicht mehr als 5.000 beträgt.","BEWG_81DV - § 3\n\nBei den in einer Gemeinde belegenen bebauten Grundstücken, die im Ertragswertverfahren zu bewerten sind und nicht zu den in § 79 Abs. 3 und 4 des Gesetzes bezeichneten Grundstücken gehören, ist der Grundstückswert oder der Wert des entsprechenden Grundstücksteils 1.um 10 vom Hundert zu ermäßigen,wenn die Belastungszahl mehr als 29.000 beträgt,\n2.um 5 vom Hundert zu ermäßigen,wenn die Belastungszahl nicht mehr als 29.000, aber mehr als 23.000 beträgt,\n3.um 5 vom Hundert zu erhöhen,wenn die Belastungszahl nicht mehr als 11.000, aber mehr als 5.000 beträgt,\n4.um 10 vom Hundert zu erhöhen,wenn die Belastungszahl nicht mehr als 5.000 beträgt.",{},[21,24],{"norm_key":22,"title":16,"slug":23},"§ 2","2",{"norm_key":25,"title":16,"slug":26},"§ 1","1",[28,31,34],{"norm_key":29,"title":16,"slug":30},"§ 4","4",{"norm_key":32,"title":16,"slug":33},"§ 5","5",{"norm_key":35,"title":16,"slug":36},"§ 6","6",[],false]