[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bf_v-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":22,"neighbors_after":35,"citing_decisions":48,"is_thin":49},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bf_v","Verordnung zur Durchführung der Berufsförderung von Soldatinnen und Soldaten","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2006-10-23","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbf_v\u002Fxml.zip",9775887,"§ 11","11","Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel","Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes","(1) Auf Antrag kann bei entsprechender Vorbildung der Förderungsberechtigten die Teilnahme an den Lehrgängen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 6 von einem höheren Studienhalbjahr an zugelassen werden. § 9 Abs. 2 gilt entsprechend.\n(2) Auf Antrag kann ein Wechsel des Lehrgangs zugelassen werden. Der Antrag ist von den Förderungsberechtigten zu begründen.\n(3) Anträge nach den Absätzen 1 und 2 sind jeweils schriftlich oder elektronisch beim Karrierecenter der Bundeswehr – Berufsförderungsdienst – zu stellen.","BF_V - Förderung der schulischen Bildung nach § 7 des Soldatenversorgungsgesetzes - § 11 Zulassung ab einem höheren Studienhalbjahr und Lehrgangswechsel\n\n(1) Auf Antrag kann bei entsprechender Vorbildung der Förderungsberechtigten die Teilnahme an den Lehrgängen nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 6 von einem höheren Studienhalbjahr an zugelassen werden. § 9 Abs. 2 gilt entsprechend.\n(2) Auf Antrag kann ein Wechsel des Lehrgangs zugelassen werden. Der Antrag ist von den Förderungsberechtigten zu begründen.\n(3) Anträge nach den Absätzen 1 und 2 sind jeweils schriftlich oder elektronisch beim Karrierecenter der Bundeswehr – Berufsförderungsdienst – zu stellen.",{"teil":21},"Teil 3",[23,27,31],{"norm_key":24,"title":25,"slug":26},"§ 10","Zahl der Unterrichtsstunden","10",{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 9","Lehrgänge an Bundeswehrfachschulen","9",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 8","Grundsatz zur Förderung der schulischen Bildung","8",[36,40,44],{"norm_key":37,"title":38,"slug":39},"§ 12","Kosten der Lehrgangsteilnahme","12",{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 13","Form und Fristen","13",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 14","Versetzung und Prüfung","14",[],false]