[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bfsgv-15":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bfsgv","Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-06-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbfsgv\u002Fxml.zip",9775987,"§ 15","15","Zusätzliche Anforderungen an Personenbeförderungsdienste",null,"Bei Personenbeförderungsdiensten im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr, ausgenommen Stadt-, Vorort- sowie Regionalverkehrsdienste, muss die Bereitstellung gewährleistet werden von: 1.Informationen über die Barrierefreiheit der Verkehrsmittel, der umliegenden Infrastruktur und Gebäude sowie die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen;\n2.Informationen zu intelligenten Ticketsystemen, wie der elektronischen Reservierung und Buchung von Fahrausweisen;\n3.Reiseinformationen in Echtzeit wie Fahrpläne, Informationen über Verkehrsstörungen, Anschlüsse und die Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln;\n4.zusätzlichen Serviceinformationen, wie am Bahnhof im Dienst befindliches Servicepersonal, defekte Aufzüge oder vorübergehend nicht verfügbare Dienstleistungen.","BFSGV - § 15 Zusätzliche Anforderungen an Personenbeförderungsdienste\n\nBei Personenbeförderungsdiensten im Luft-, Bus-, Schienen- und Schiffsverkehr, ausgenommen Stadt-, Vorort- sowie Regionalverkehrsdienste, muss die Bereitstellung gewährleistet werden von: 1.Informationen über die Barrierefreiheit der Verkehrsmittel, der umliegenden Infrastruktur und Gebäude sowie die Unterstützung für Menschen mit Behinderungen;\n2.Informationen zu intelligenten Ticketsystemen, wie der elektronischen Reservierung und Buchung von Fahrausweisen;\n3.Reiseinformationen in Echtzeit wie Fahrpläne, Informationen über Verkehrsstörungen, Anschlüsse und die Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln;\n4.zusätzlichen Serviceinformationen, wie am Bahnhof im Dienst befindliches Servicepersonal, defekte Aufzüge oder vorübergehend nicht verfügbare Dienstleistungen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 14","Zusätzliche Anforderungen an Telekommunikationsdienste","14",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 13","Zusätzliche Anforderungen an bestimmte Dienstleistungen","13",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 12","Allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen","12",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 16","Zusätzliche Anforderungen an Stadt-, Vorort- und Regionalverkehrsdienste","16",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 17","Zusätzliche Anforderungen an Bankdienstleistungen für Verbraucher","17",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 18","Zusätzliche Anforderungen an E-Books","18",[],false]