[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bfsgv-7":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":21,"neighbors_after":34,"citing_decisions":47,"is_thin":48},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bfsgv","Verordnung über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz","gii","de","regulation","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","2022-06-15","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbfsgv\u002Fxml.zip",9775979,"§ 7","7","Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Selbstbedienungsterminals",null,"(1) Selbstbedienungsterminals müssen 1.mit Sprachausgabe ausgestattet sein,\n2.die Benutzung von Einzel-Kopfhörern ermöglichen,\n3.den Verbraucher über mehr als einen sensorischen Kanal darauf hinweisen, wenn die für die erforderliche Antwort zur Verfügung gestellte Zeit begrenzt ist,\n4.die Verlängerung der für die Antwort zur Verfügung gestellten Zeit ermöglichen,\n5.mit Tasten und Bedienelementen mit ausreichendem Kontrast und taktiler Erkennbarkeit ausgestattet sein, soweit Tasten und Bedienelemente verwendet werden und\n6.bei der Verwendung von Audiosignalen oder akustischen Signalen solche Audiosignale oder akustische Signale verwenden, die mit auf Unionsebene verfügbaren Hilfsmitteln und Technologien, etwa mit Hörhilfetechnologie wie Hörgeräten, Telefonspulen, Cochlea-Implantaten und technischen Hörhilfen, kompatibel sind.\n(2) Selbstbedienungsterminals müssen Informationen über die Aktivierung der Barrierefreiheitsfunktionen über mehr als einen sensorischen Kanal bereitstellen, um dem Verbraucher die Nutzung der Barrierefreiheitsfunktionen zu ermöglichen.","BFSGV - § 7 Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Selbstbedienungsterminals\n\n(1) Selbstbedienungsterminals müssen 1.mit Sprachausgabe ausgestattet sein,\n2.die Benutzung von Einzel-Kopfhörern ermöglichen,\n3.den Verbraucher über mehr als einen sensorischen Kanal darauf hinweisen, wenn die für die erforderliche Antwort zur Verfügung gestellte Zeit begrenzt ist,\n4.die Verlängerung der für die Antwort zur Verfügung gestellten Zeit ermöglichen,\n5.mit Tasten und Bedienelementen mit ausreichendem Kontrast und taktiler Erkennbarkeit ausgestattet sein, soweit Tasten und Bedienelemente verwendet werden und\n6.bei der Verwendung von Audiosignalen oder akustischen Signalen solche Audiosignale oder akustische Signale verwenden, die mit auf Unionsebene verfügbaren Hilfsmitteln und Technologien, etwa mit Hörhilfetechnologie wie Hörgeräten, Telefonspulen, Cochlea-Implantaten und technischen Hörhilfen, kompatibel sind.\n(2) Selbstbedienungsterminals müssen Informationen über die Aktivierung der Barrierefreiheitsfunktionen über mehr als einen sensorischen Kanal bereitstellen, um dem Verbraucher die Nutzung der Barrierefreiheitsfunktionen zu ermöglichen.",{},[22,26,30],{"norm_key":23,"title":24,"slug":25},"§ 6","Anforderungen an Gestaltung von Benutzerschnittstelle und Funktionalität von Produkten","6",{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 5","Anforderungen an Produktverpackungen und Anleitungen","5",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 4","Anforderungen an die Bereitstellung von Informationen für Produkte","4",[35,39,43],{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 8","Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an E-Book-Lesegeräte","8",{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 9","Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die zur Bereitstellung von Telekommunikationsdiensten eingesetzt werden","9",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 10","Zusätzliche branchenspezifische Anforderungen an Verbraucherendgeräte mit interaktivem Leistungsumfang, die für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten verwendet werden","10",[],false]