[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1038":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":25,"neighbors_after":38,"citing_decisions":51,"is_thin":52},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205192,"§ 1038","1038","Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk","Nießbrauch an Sachen","(1) Ist ein Wald Gegenstand des Nießbrauchs, so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein, so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen. Die Kosten hat jeder Teil zur Hälfte zu tragen.\n(2) Das Gleiche gilt, wenn ein Bergwerk oder eine andere auf Gewinnung von Bodenbestandteilen gerichtete Anlage Gegenstand des Nießbrauchs ist.","BGB - Sachenrecht - Dienstbarkeiten - Nießbrauch - Nießbrauch an Sachen - § 1038 Wirtschaftsplan für Wald und Bergwerk\n\n(1) Ist ein Wald Gegenstand des Nießbrauchs, so kann sowohl der Eigentümer als der Nießbraucher verlangen, dass das Maß der Nutzung und die Art der wirtschaftlichen Behandlung durch einen Wirtschaftsplan festgestellt werden. Tritt eine erhebliche Änderung der Umstände ein, so kann jeder Teil eine entsprechende Änderung des Wirtschaftsplans verlangen. Die Kosten hat jeder Teil zur Hälfte zu tragen.\n(2) Das Gleiche gilt, wenn ein Bergwerk oder eine andere auf Gewinnung von Bodenbestandteilen gerichtete Anlage Gegenstand des Nießbrauchs ist.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24},"Buch 3","Abschnitt 4","Untertitel 1","Titel 2",[26,30,34],{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1037","Umgestaltung","1037",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1036","Besitzrecht; Ausübung des Nießbrauchs","1036",{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"§ 1035","Nießbrauch an Inbegriff von Sachen; Verzeichnis","1035",[39,43,47],{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 1039","Übermäßige Fruchtziehung","1039",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 1040","Schatz","1040",{"norm_key":48,"title":49,"slug":50},"§ 1041","Erhaltung der Sache","1041",[],false]