[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1093":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":110},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205252,"§ 1093","1093","Wohnungsrecht","Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten","(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.\n(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.\n(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.","BGB - Sachenrecht - Dienstbarkeiten - Beschränkte persönliche Dienstbarkeiten - § 1093 Wohnungsrecht\n\n(1) Als beschränkte persönliche Dienstbarkeit kann auch das Recht bestellt werden, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Auf dieses Recht finden die für den Nießbrauch geltenden Vorschriften der §§ 1031, 1034, 1036, des § 1037 Abs. 1 und der §§ 1041, 1042, 1044, 1049, 1050, 1057, 1062 entsprechende Anwendung.\n(2) Der Berechtigte ist befugt, seine Familie sowie die zur standesmäßigen Bedienung und zur Pflege erforderlichen Personen in die Wohnung aufzunehmen.\n(3) Ist das Recht auf einen Teil des Gebäudes beschränkt, so kann der Berechtigte die zum gemeinschaftlichen Gebrauch der Bewohner bestimmten Anlagen und Einrichtungen mitbenutzen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 3","Abschnitt 4","Titel 3",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1092","Unübertragbarkeit; Überlassung der Ausübung","1092",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1091","Umfang","1091",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1090","Gesetzlicher Inhalt der beschränkten persönlichen Dienstbarkeit","1090",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1094","Gesetzlicher Inhalt des dinglichen Vorkaufsrechts","1094",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1095","Belastung eines Bruchteils","1095",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1096","Erstreckung auf Zubehör","1096",[51,58,64,70,76,82,88,93,99,105],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 22.10.2025 – II R 32\u002F22","ECLI:DE:BFH:2025:U.221025.IIR32.22.0","Übernimmt der Käufer eines Grundstücks ein persönliches Wohnungsrecht, erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer um den kapitalisierten Wert des Wohnungsrechts. Bei dem persönlichen Wohnungsrecht handelt es sich nicht um eine dauernde Last im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes.","2025-10-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202620032.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 23.03.2023 – V ZR 113\u002F22","ECLI:DE:BGH:2023:230323UVZR113.22.0","1. Ist ein auf Lebzeiten eingeräumtes Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes als Wohnung zu benutzen, im Grundbuch und in der in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung als „Wohnungsrecht“ bezeichnet, handelt es sich im Zweifel nicht um ein Wohnnutzungsrecht, sondern um ein Wohnungsrecht im Sinne des § 1093 BGB.\n2. Der Eigentümer, der die von dem Wohnungsrecht erfassten Räume anstelle des dort nicht wohnenden Berechtigten als Wohnung benutzt, wird durch den damit verbundenen Gebrauchsvorteil nicht auf Kosten des Wohnungsberechtigten bereichert.  Der Wohnungsberechtigte kann von dem Eigentümer auch nicht über eine analoge Anwendung von § 1065 BGB Nutzungsersatz nach den §§ 987 ff. BGB verlangen (Fortführung von Senat, Urteil vom 13. Juli 2012 - V ZR 206\u002F11, NJW 2012, 3572).","2023-03-23","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE310792023.zip",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":67,"date":68,"source_url":69,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 02.03.2023 – V ZB 64\u002F21","ECLI:DE:BGH:2023:020323BVZB64.21.0","1. Die Bestellung eines Wohnungsrechts am eigenen Grundstück ist zulässig.\n2a. Sind Grundstückseigentümer und Wohnungsberechtigter personenidentisch, sei es durch eine anfängliche Bestellung des Wohnungsrechts als Eigentümerrecht, sei es durch eine nachträgliche (Wieder-)Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person (§ 889 BGB), muss sich der Wohnungsberechtigte für die Pfändung so behandeln lassen, als habe er es gestattet, die Ausübung des Wohnungsrechts einem anderen zu überlassen; infolgedessen ist ein Eigentümerwohnungsrecht stets pfändbar (Fortführung von Senat, Urteil vom 11. März 1964 - V ZR 78\u002F62, NJW 1964, 1226, insoweit in BGHZ 41, 209 nicht abgedruckt).\n2b. Aufgrund der Pfändbarkeit fällt das Eigentümerwohnungsrecht bei Insolvenz des wohnungsberechtigten Grundstückseigentümers in die Insolvenzmasse. Der Insolvenzverwalter ist befugt, im Rahmen der Verwertung die Löschung des Wohnungsrechts zu bewilligen.","2023-03-02","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303982023.zip",{"title":71,"ecli":72,"leitsatz":73,"date":74,"source_url":75,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 25.08.2022 – III ZB 4\u002F22","ECLI:DE:BGH:2022:250822BIIIZB4.22.0",null,"2022-08-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE638372022.zip",{"title":77,"ecli":78,"leitsatz":79,"date":80,"source_url":81,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 20.10.2020 – X ZR 7\u002F20","ECLI:DE:BGH:2020:201020UXZR7.20.0","Der Verzicht auf ein dingliches Wohnungsrecht stellt grundsätzlich auch dann eine Zuwendung aus dem Vermögen des Wohnungsberechtigten dar, wenn dieser im Zeitpunkt des Verzichts an der Ausübung des Rechts dauerhaft gehindert ist.","2020-10-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE308772020.zip",{"title":83,"ecli":84,"leitsatz":85,"date":86,"source_url":87,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 29.06.2016 – IV ZR 474\u002F15","ECLI:DE:BGH:2016:290616UIVZR474.15.0","Behält sich der Erblasser bei der Schenkung eines Grundstücks ein Wohnungsrecht an diesem oder Teilen daran vor, so kann hierdurch in Ausnahmefällen (hier verneint) der Beginn des Fristlaufs gem. § 2325 Abs. 3 BGB gehindert sein (Fortführung des Senatsurteils vom 27. April 1994, IV ZR 132\u002F93, BGHZ 125, 395).","2016-06-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE308462016.zip",{"title":89,"ecli":90,"leitsatz":73,"date":91,"source_url":92,"source_type":57},"BVerwG, Urt. v. 28.04.2016 – 9 A 14\u002F15","ECLI:DE:BVerwG:2016:280416U9A14.15.0","2016-04-28","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE201600491.zip",{"title":94,"ecli":95,"leitsatz":96,"date":97,"source_url":98,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 11.03.2016 – V ZR 208\u002F15","ECLI:DE:BGH:2016:110316UVZR208.15.0","1. Will der Grundstückseigentümer oder eine diesem nahestehende Person mit dem Berechtigten eines dinglichen Wohnungsrechts nicht mehr auf dem belasteten Grundstück zusammenleben, weil der Berechtigte an einem von ihnen ein vorsätzliches Tötungsdelikt begangen hat, kann die unveränderte Ausübung des Wohnungsrechts eine unzumutbare Belastung darstellen, die der Grundstückseigentümer bzw. sein Erbe nicht hinnehmen muss.\n2. Folge dessen ist aber regelmäßig nicht die Verpflichtung zur (entschädigungslosen) Aufgabe des Rechts, sondern die Verpflichtung, es auf Verlangen des Grundstückeigentümers nicht mehr selbst, sondern durch Überlassung an Dritte auszuüben.","2016-03-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE313632016.zip",{"title":100,"ecli":101,"leitsatz":102,"date":103,"source_url":104,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 18.12.2015 – V ZR 191\u002F14","ECLI:DE:BGH:2015:181215UVZR191.14.0","Die unbeschränkte Anordnung der Zwangsverwaltung durch das Vollstreckungsgericht hat nur verfahrensrechtliche Bedeutung. Sie begründet keinen Anspruch des Zwangsverwalters gegen einen Wohnungsrechtsinhaber auf Herausgabe der Wohnung nach § 985 BGB.","2015-12-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE307642016.zip",{"title":106,"ecli":73,"leitsatz":107,"date":108,"source_url":109,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 18.12.2013 – XII ZB 268\u002F13","Eine Vergütung für die alleinige Nutzung der Ehewohnung kann auch zugesprochen werden, wenn ein Ehegatte während des Getrenntlebens aus einer Ehewohnung weicht, für die beiden Ehegatten gemeinsam ein unentgeltliches Wohnungsrecht eingeräumt ist (Fortführung von Senatsurteil vom 15. Februar 2006, XII ZR 202\u002F03, FamRZ 2006, 930). Dies setzt nicht voraus, dass der in der Ehewohnung verbleibende Ehegatte die ihm durch die ungeteilte Nutzung zuwachsenden Vorteile wirtschaftlich verwerten kann (insoweit Aufgabe von Senatsurteil vom 8. Mai 1996, XII ZR 254\u002F94, FamRZ 1996, 931).","2013-12-18","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE305102014.zip",false]