[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-11":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":69},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1203868,"§ 11","11","Wohnsitz des Kindes","Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer","Ein minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.","BGB - Allgemeiner Teil - Personen - Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer - § 11 Wohnsitz des Kindes\n\nEin minderjähriges Kind teilt den Wohnsitz der Eltern; es teilt nicht den Wohnsitz eines Elternteils, dem das Recht fehlt, für die Person des Kindes zu sorgen. Steht keinem Elternteil das Recht zu, für die Person des Kindes zu sorgen, so teilt das Kind den Wohnsitz desjenigen, dem dieses Recht zusteht. Das Kind behält den Wohnsitz, bis es ihn rechtsgültig aufhebt.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 1","Abschnitt 1","Titel 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 9","Wohnsitz eines Soldaten","9",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 8","Wohnsitz nicht voll Geschäftsfähiger","8",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 7","Wohnsitz; Begründung und Aufhebung","7",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 12","Namensrecht","12",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 13","Verbraucher","13",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 14","Unternehmer","14",[51,58,64],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BVerwG, Urt. v. 11.09.2019 – 1 C 30\u002F18","ECLI:DE:BVerwG:2019:110919U1C30.18.0","Die Annahme eines sowohl im Bundesgebiet als auch im Aussiedlungsgebiet bestehenden Wohnsitzes (Doppelwohnsitz) steht einem Verbleib des Einbeziehungsbewerbers im Aussiedlungsgebiet im Sinne von § 27 Abs. 2 Satz 3 BVFG entgegen, wenn es an einem tatsächlich durchgängigen (deutlich) überwiegenden Aufenthalt im Aussiedlungsgebiet fehlt (im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 15. Januar 2019 - 1 C 29.18 - juris).","2019-09-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE201900826.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BFH, Beschl. v. 26.03.2012 – III B 218\u002F11",null,"NV: Die Grundsätze, nach denen zu beurteilen ist, ob ein Kind, das sich zum Zwecke des Schulbesuchs mehrere Jahre im Ausland aufhält seinen inländischen Wohnsitz beibehält, sind in der Rechtsprechung des BFH geklärt. Angesichts der für das gesamte Steuerrecht geltenden Definition des Wohnsitzbegriffs in § 8 AO bedarf es auch keiner \"klaren Definition\" durch den BFH.","2012-03-26","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE201250286.zip",{"title":65,"ecli":60,"leitsatz":65,"date":66,"source_url":67,"source_type":68},"Üben die dauerhaft getrennt lebenden Eltern eines minderjährigen Kindes die Personensorge gemeinsam aus, ist der Hauptwohnsitz des Kindes bei demjenigen Elternteil, bei dem es sich hauptsächlich aufhält. Bei dem anderen Elternteil hat das Kind einen Nebenwohnsitz, wodurch dem familienrechtlichen Grundsatz des abgeleiteten Doppelwohnsitzes entsprochen wird.","2006-01-18","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=159","sachsen_rechtsprechung",false]