[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1100":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":23,"neighbors_after":36,"citing_decisions":49,"is_thin":50},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205259,"§ 1100","1100","Rechte des Käufers","Vorkaufsrecht","Der neue Eigentümer kann, wenn er der Käufer oder ein Rechtsnachfolger des Käufers ist, die Zustimmung zur Eintragung des Berechtigten als Eigentümer und die Herausgabe des Grundstücks verweigern, bis ihm der zwischen dem Verpflichteten und dem Käufer vereinbarte Kaufpreis, soweit er berichtigt ist, erstattet wird. Erlangt der Berechtigte die Eintragung als Eigentümer, so kann der bisherige Eigentümer von ihm die Erstattung des berichtigten Kaufpreises gegen Herausgabe des Grundstücks fordern.","BGB - Sachenrecht - Vorkaufsrecht - § 1100 Rechte des Käufers\n\nDer neue Eigentümer kann, wenn er der Käufer oder ein Rechtsnachfolger des Käufers ist, die Zustimmung zur Eintragung des Berechtigten als Eigentümer und die Herausgabe des Grundstücks verweigern, bis ihm der zwischen dem Verpflichteten und dem Käufer vereinbarte Kaufpreis, soweit er berichtigt ist, erstattet wird. Erlangt der Berechtigte die Eintragung als Eigentümer, so kann der bisherige Eigentümer von ihm die Erstattung des berichtigten Kaufpreises gegen Herausgabe des Grundstücks fordern.",{"buch":21,"abschnitt":22},"Buch 3","Abschnitt 5",[24,28,32],{"norm_key":25,"title":26,"slug":27},"§ 1099","Mitteilungen","1099",{"norm_key":29,"title":30,"slug":31},"§ 1098","Wirkung des Vorkaufsrechts","1098",{"norm_key":33,"title":34,"slug":35},"§ 1097","Bestellung für einen oder mehrere Verkaufsfälle","1097",[37,41,45],{"norm_key":38,"title":39,"slug":40},"§ 1101","Befreiung des Berechtigten","1101",{"norm_key":42,"title":43,"slug":44},"§ 1102","Befreiung des Käufers","1102",{"norm_key":46,"title":47,"slug":48},"§ 1103","Subjektiv-dingliches und subjektiv-persönliches Vorkaufsrecht","1103",[],false]