[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1139":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205298,"§ 1139","1139","Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek","Hypothek","Ist bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden, so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs, der sich darauf gründet, dass die Hingabe des Darlehens unterblieben sei, der von dem Eigentümer an das Grundbuchamt gerichtete Antrag, sofern er vor dem Ablauf eines Monats nach der Eintragung der Hypothek gestellt wird. Wird der Widerspruch innerhalb des Monats eingetragen, so hat die Eintragung die gleiche Wirkung, wie wenn der Widerspruch zugleich mit der Hypothek eingetragen worden wäre.","BGB - Sachenrecht - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld - Hypothek - § 1139 Widerspruch bei Darlehensbuchhypothek\n\nIst bei der Bestellung einer Hypothek für ein Darlehen die Erteilung des Hypothekenbriefs ausgeschlossen worden, so genügt zur Eintragung eines Widerspruchs, der sich darauf gründet, dass die Hingabe des Darlehens unterblieben sei, der von dem Eigentümer an das Grundbuchamt gerichtete Antrag, sofern er vor dem Ablauf eines Monats nach der Eintragung der Hypothek gestellt wird. Wird der Widerspruch innerhalb des Monats eingetragen, so hat die Eintragung die gleiche Wirkung, wie wenn der Widerspruch zugleich mit der Hypothek eingetragen worden wäre.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 3","Abschnitt 7","Titel 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1138","Öffentlicher Glaube des Grundbuchs","1138",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1137","Einreden des Eigentümers","1137",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1136","Rechtsgeschäftliche Verfügungsbeschränkung","1136",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1140","Hypothekenbrief und Unrichtigkeit des Grundbuchs","1140",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1141","Kündigung der Hypothek","1141",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1142","Befriedigungsrecht des Eigentümers","1142",[],false]