[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1155":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205314,"§ 1155","1155","Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen","Hypothek","Ergibt sich das Gläubigerrecht des Besitzers des Hypothekenbriefs aus einer zusammenhängenden, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen, so finden die Vorschriften der §§ 891 bis 899 in gleicher Weise Anwendung, wie wenn der Besitzer des Briefes als Gläubiger im Grundbuch eingetragen wäre. Einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung steht gleich ein gerichtlicher Überweisungsbeschluss und das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis einer kraft Gesetzes erfolgten Übertragung der Forderung.","BGB - Sachenrecht - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld - Hypothek - § 1155 Öffentlicher Glaube beglaubigter Abtretungserklärungen\n\nErgibt sich das Gläubigerrecht des Besitzers des Hypothekenbriefs aus einer zusammenhängenden, auf einen eingetragenen Gläubiger zurückführenden Reihe von öffentlich beglaubigten Abtretungserklärungen, so finden die Vorschriften der §§ 891 bis 899 in gleicher Weise Anwendung, wie wenn der Besitzer des Briefes als Gläubiger im Grundbuch eingetragen wäre. Einer öffentlich beglaubigten Abtretungserklärung steht gleich ein gerichtlicher Überweisungsbeschluss und das öffentlich beglaubigte Anerkenntnis einer kraft Gesetzes erfolgten Übertragung der Forderung.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 3","Abschnitt 7","Titel 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1154","Abtretung der Forderung","1154",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1153","Übertragung von Hypothek und Forderung","1153",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1152","Teilhypothekenbrief","1152",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1156","Rechtsverhältnis zwischen Eigentümer und neuem Gläubiger","1156",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1157","Fortbestehen der Einreden gegen die Hypothek","1157",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1158","Künftige Nebenleistungen","1158",[],false]