[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1190":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":58},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205351,"§ 1190","1190","Höchstbetragshypothek","Hypothek","(1) Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im Übrigen die Feststellung der Forderung vorbehalten wird. Der Höchstbetrag muss in das Grundbuch eingetragen werden.\n(2) Ist die Forderung verzinslich, so werden die Zinsen in den Höchstbetrag eingerechnet.\n(3) Die Hypothek gilt als Sicherungshypothek, auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist.\n(4) Die Forderung kann nach den für die Übertragung von Forderungen geltenden allgemeinen Vorschriften übertragen werden. Wird sie nach diesen Vorschriften übertragen, so ist der Übergang der Hypothek ausgeschlossen.","BGB - Sachenrecht - Hypothek, Grundschuld, Rentenschuld - Hypothek - § 1190 Höchstbetragshypothek\n\n(1) Eine Hypothek kann in der Weise bestellt werden, dass nur der Höchstbetrag, bis zu dem das Grundstück haften soll, bestimmt, im Übrigen die Feststellung der Forderung vorbehalten wird. Der Höchstbetrag muss in das Grundbuch eingetragen werden.\n(2) Ist die Forderung verzinslich, so werden die Zinsen in den Höchstbetrag eingerechnet.\n(3) Die Hypothek gilt als Sicherungshypothek, auch wenn sie im Grundbuch nicht als solche bezeichnet ist.\n(4) Die Forderung kann nach den für die Übertragung von Forderungen geltenden allgemeinen Vorschriften übertragen werden. Wird sie nach diesen Vorschriften übertragen, so ist der Übergang der Hypothek ausgeschlossen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 3","Abschnitt 7","Titel 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1189","Bestellung eines Grundbuchvertreters","1189",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1188","Sondervorschrift für Schuldverschreibungen auf den Inhaber","1188",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1187","Sicherungshypothek für Inhaber- und Orderpapiere","1187",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1191","Gesetzlicher Inhalt der Grundschuld","1191",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1192","Anwendbare Vorschriften","1192",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1193","Kündigung","1193",[51],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 12.02.2026 – V ZB 60\u002F25","ECLI:DE:BGH:2026:120226BVZB60.25.0","Eine in Vollziehung eines strafrechtlichen Vermögensarrests in das Grundbuch eingetragene Höchstbetragshypothek wandelt sich bei Vorliegen des Titels über die Arrestforderung nicht kraft Gesetzes in eine Zwangssicherungshypothek um; für die Umwandlung bedarf es vielmehr eines Ersuchens der für die Beitreibung der Forderung zuständigen Behörde an das Grundbuchamt und der Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch.","2026-02-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE706392026.zip","rechtsprechung",false]