[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1244":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205405,"§ 1244","1244","Gutgläubiger Erwerb","Pfandrecht an beweglichen Sachen","Wird eine Sache als Pfand veräußert, ohne dass dem Veräußerer ein Pfandrecht zusteht oder den Erfordernissen genügt wird, von denen die Rechtmäßigkeit der Veräußerung abhängt, so finden die Vorschriften der §§ 932 bis 934, 936 entsprechende Anwendung, wenn die Veräußerung nach § 1233 Abs. 2 erfolgt ist oder die Vorschriften des § 1235 oder des § 1240 Abs. 2 beobachtet worden sind.","BGB - Sachenrecht - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten - Pfandrecht an beweglichen Sachen - § 1244 Gutgläubiger Erwerb\n\nWird eine Sache als Pfand veräußert, ohne dass dem Veräußerer ein Pfandrecht zusteht oder den Erfordernissen genügt wird, von denen die Rechtmäßigkeit der Veräußerung abhängt, so finden die Vorschriften der §§ 932 bis 934, 936 entsprechende Anwendung, wenn die Veräußerung nach § 1233 Abs. 2 erfolgt ist oder die Vorschriften des § 1235 oder des § 1240 Abs. 2 beobachtet worden sind.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 3","Abschnitt 8","Titel 1",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1243","Rechtswidrige Veräußerung","1243",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1242","Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung","1242",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1241","Benachrichtigung des Eigentümers","1241",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1245","Abweichende Vereinbarungen","1245",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1246","Abweichung aus Billigkeitsgründen","1246",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1247","Erlös aus dem Pfande","1247",[],false]