[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1282":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":72},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205430,"§ 1282","1282","Leistung nach Fälligkeit","Pfandrecht an Rechten","(1) Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung berechtigt und kann der Schuldner nur an ihn leisten. Die Einziehung einer Geldforderung steht dem Pfandgläubiger nur insoweit zu, als sie zu seiner Befriedigung erforderlich ist. Soweit er zur Einziehung berechtigt ist, kann er auch verlangen, dass ihm die Geldforderung an Zahlungs statt abgetreten wird.\n(2) Zu anderen Verfügungen über die Forderung ist der Pfandgläubiger nicht berechtigt; das Recht, die Befriedigung aus der Forderung nach § 1277 zu suchen, bleibt unberührt.","BGB - Sachenrecht - Pfandrecht an beweglichen Sachen und an Rechten - Pfandrecht an Rechten - § 1282 Leistung nach Fälligkeit\n\n(1) Sind die Voraussetzungen des § 1228 Abs. 2 eingetreten, so ist der Pfandgläubiger zur Einziehung der Forderung berechtigt und kann der Schuldner nur an ihn leisten. Die Einziehung einer Geldforderung steht dem Pfandgläubiger nur insoweit zu, als sie zu seiner Befriedigung erforderlich ist. Soweit er zur Einziehung berechtigt ist, kann er auch verlangen, dass ihm die Geldforderung an Zahlungs statt abgetreten wird.\n(2) Zu anderen Verfügungen über die Forderung ist der Pfandgläubiger nicht berechtigt; das Recht, die Befriedigung aus der Forderung nach § 1277 zu suchen, bleibt unberührt.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 3","Abschnitt 8","Titel 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1281","Leistung vor Fälligkeit","1281",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1280","Anzeige an den Schuldner","1280",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1279","Pfandrecht an einer Forderung","1279",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1283","Kündigung","1283",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1284","Abweichende Vereinbarungen","1284",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1285","Mitwirkung zur Einziehung","1285",[51,58,63,68],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 07.04.2016 – IX ZR 216\u002F14","ECLI:DE:BGH:2016:070416UIXZR216.14.0","Verklagt ein Geschädigter den haftpflichtversicherten Schädiger und gibt der Insolvenzverwalter nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schädigers die Versicherungsforderung im Umfang des entstandenen Absonderungsrechts frei, kann der Geschädigte sein Pfandrecht an der Versicherungsforderung mit einem Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung gegen den Schädiger persönlich verfolgen.","2016-04-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE308222016.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":60,"date":61,"source_url":62,"source_type":57},"BGH, Beschl. v. 17.09.2013 – XI ZR 507\u002F12",null,"2013-09-17","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE130016619.zip",{"title":64,"ecli":60,"leitsatz":65,"date":66,"source_url":67,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 11.04.2013 – IX ZR 176\u002F11","1. Ist die verpfändete Forderung fällig, die durch das Pfandrecht gesicherte Hauptforderung jedoch nicht, steht dem Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pfandschuldners das alleinige Einzugsrecht zu.\n2. Zieht der wegen des fehlenden Einzugsrechts des Pfandgläubigers einziehungsbefugte Verwalter im Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pfandschuldners die verpfändete Forderung ein, kann er die Kosten der Feststellung und der Verwertung der Forderung vorab für die Masse entnehmen.","2013-04-11","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303182013.zip",{"title":69,"ecli":60,"leitsatz":60,"date":70,"source_url":71,"source_type":57},"BGH, Urt. v. 04.11.2011 – V ZR 239\u002F10","2011-11-04","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-JURE110023143.zip",false]