[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1462":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":26,"neighbors_after":39,"citing_decisions":52,"is_thin":53},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205564,"§ 1462","1462","Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut","Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten","Das Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit eines Ehegatten, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder zum Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entsteht. Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört, das ein Ehegatte mit Einwilligung des anderen Ehegatten selbständig betreibt, oder wenn die Verbindlichkeit zu den Lasten des Sonderguts gehört, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen.","BGB - Familienrecht - Bürgerliche Ehe - Eheliches Güterrecht - Vertragliches Güterrecht - Gütergemeinschaft - Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten - § 1462 Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut\n\nDas Gesamtgut haftet nicht für eine Verbindlichkeit eines Ehegatten, die während der Gütergemeinschaft infolge eines zum Vorbehaltsgut oder zum Sondergut gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entsteht. Das Gesamtgut haftet jedoch, wenn das Recht oder die Sache zu einem Erwerbsgeschäft gehört, das ein Ehegatte mit Einwilligung des anderen Ehegatten selbständig betreibt, oder wenn die Verbindlichkeit zu den Lasten des Sonderguts gehört, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24,"kapitel":25},"Buch 4","Abschnitt 1","Untertitel 2","Titel 6","Kapitel 3",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1461","Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft","1461",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1460","Haftung des Gesamtguts","1460",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 1459","Gesamtgutsverbindlichkeiten; persönliche Haftung","1459",[40,44,48],{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 1463","Haftung im Innenverhältnis","1463",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 1464","Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts","1464",{"norm_key":49,"title":50,"slug":51},"§ 1465","Prozesskosten","1465",[],false]