[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1464":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":26,"neighbors_after":39,"citing_decisions":52,"is_thin":53},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205566,"§ 1464","1464","Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts","Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten","Die Vorschrift des § 1463 Nr. 2, 3 gilt nicht, wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts gehören, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen. Die Vorschrift gilt auch dann nicht, wenn die Verbindlichkeiten durch den Betrieb eines für Rechnung des Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entstehen.","BGB - Familienrecht - Bürgerliche Ehe - Eheliches Güterrecht - Vertragliches Güterrecht - Gütergemeinschaft - Gemeinschaftliche Verwaltung des Gesamtguts durch die Ehegatten - § 1464 Verbindlichkeiten des Sonderguts und eines Erwerbsgeschäfts\n\nDie Vorschrift des § 1463 Nr. 2, 3 gilt nicht, wenn die Verbindlichkeiten zu den Lasten des Sonderguts gehören, die aus den Einkünften beglichen zu werden pflegen. Die Vorschrift gilt auch dann nicht, wenn die Verbindlichkeiten durch den Betrieb eines für Rechnung des Gesamtguts geführten Erwerbsgeschäfts oder infolge eines zu einem solchen Erwerbsgeschäft gehörenden Rechts oder des Besitzes einer dazu gehörenden Sache entstehen.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24,"kapitel":25},"Buch 4","Abschnitt 1","Untertitel 2","Titel 6","Kapitel 3",[27,31,35],{"norm_key":28,"title":29,"slug":30},"§ 1463","Haftung im Innenverhältnis","1463",{"norm_key":32,"title":33,"slug":34},"§ 1462","Haftung für Vorbehalts- oder Sondergut","1462",{"norm_key":36,"title":37,"slug":38},"§ 1461","Keine Haftung bei Erwerb einer Erbschaft","1461",[40,44,48],{"norm_key":41,"title":42,"slug":43},"§ 1465","Prozesskosten","1465",{"norm_key":45,"title":46,"slug":47},"§ 1466","Kosten der Ausstattung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes","1466",{"norm_key":49,"title":50,"slug":51},"§ 1467","Ausgleichung zwischen Vorbehalts-, Sonder- und Gesamtgut","1467",[],false]