[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1598":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":51},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205666,"§ 1598","1598","Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf","Abstammung","(1) Anerkennung, Zustimmung und Widerruf sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2 bis 4 und der §§ 1595 bis 1597 nicht genügen. Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam.\n(2) Sind seit der Eintragung in ein deutsches Personenstandsregister fünf Jahre verstrichen, so ist die Anerkennung wirksam, auch wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügt.","BGB - Familienrecht - Verwandtschaft - Abstammung - § 1598 Unwirksamkeit von Anerkennung, Zustimmung und Widerruf\n\n(1) Anerkennung, Zustimmung und Widerruf sind nur unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2 bis 4 und der §§ 1595 bis 1597 nicht genügen. Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam.\n(2) Sind seit der Eintragung in ein deutsches Personenstandsregister fünf Jahre verstrichen, so ist die Anerkennung wirksam, auch wenn sie den Erfordernissen der vorstehenden Vorschriften nicht genügt.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 4","Abschnitt 2","Titel 2",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1597a","Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft","1597a",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1597","Formerfordernisse; Widerruf","1597",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1596","Anerkennung und Zustimmung bei fehlender oder beschränkter Geschäftsfähigkeit","1596",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1598a","Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung","1598a",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1599","Nichtbestehen der Vaterschaft","1599",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1600","Anfechtungsberechtigte","1600",[],false]