[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1609":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":25,"neighbors_after":38,"citing_decisions":51,"is_thin":112},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205682,"§ 1609","1609","Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter","Allgemeine Vorschriften","Sind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge: 1.minderjährige Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,\n2.Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen,\n3.Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen,\n4.Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen,\n5.Enkelkinder und weitere Abkömmlinge,\n6.Eltern,\n7.weitere Verwandte der aufsteigenden Linie; unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.","BGB - Familienrecht - Verwandtschaft - Unterhaltspflicht - Allgemeine Vorschriften - § 1609 Rangfolge mehrerer Unterhaltsberechtigter\n\nSind mehrere Unterhaltsberechtigte vorhanden und ist der Unterhaltspflichtige außerstande, allen Unterhalt zu gewähren, gilt folgende Rangfolge: 1.minderjährige Kinder und Kinder im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 2,\n2.Elternteile, die wegen der Betreuung eines Kindes unterhaltsberechtigt sind oder im Fall einer Scheidung wären, sowie Ehegatten und geschiedene Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer; bei der Feststellung einer Ehe von langer Dauer sind auch Nachteile im Sinne des § 1578b Abs. 1 Satz 2 und 3 zu berücksichtigen,\n3.Ehegatten und geschiedene Ehegatten, die nicht unter Nummer 2 fallen,\n4.Kinder, die nicht unter Nummer 1 fallen,\n5.Enkelkinder und weitere Abkömmlinge,\n6.Eltern,\n7.weitere Verwandte der aufsteigenden Linie; unter ihnen gehen die Näheren den Entfernteren vor.",{"buch":21,"abschnitt":22,"untertitel":23,"titel":24},"Buch 4","Abschnitt 2","Untertitel 1","Titel 3",[26,30,34],{"norm_key":27,"title":28,"slug":29},"§ 1608","Haftung des Ehegatten oder Lebenspartners","1608",{"norm_key":31,"title":32,"slug":33},"§ 1607","Ersatzhaftung und gesetzlicher Forderungsübergang","1607",{"norm_key":35,"title":36,"slug":37},"§ 1606","Rangverhältnisse mehrerer Pflichtiger","1606",[39,43,47],{"norm_key":40,"title":41,"slug":42},"§ 1610","Maß des Unterhalts","1610",{"norm_key":44,"title":45,"slug":46},"§ 1610a","Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen","1610a",{"norm_key":48,"title":49,"slug":50},"§ 1611","Beschränkung oder Wegfall der Verpflichtung","1611",[52,59,65,71,77,83,89,95,101,107],{"title":53,"ecli":54,"leitsatz":55,"date":56,"source_url":57,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 12.06.2024 – VII ZB 24\u002F23","ECLI:DE:BGH:2024:120624BVIIZB24.23.0","Soweit der Barunterhalt eines minderjährigen Kindes gedeckt ist, bedarf der betreuende Elternteil keines gemäß § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO pfändungsfrei zu belassenden Betrags zur Erfüllung seiner gesetzlichen Unterhaltspflichten.","2024-06-12","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE701772024.zip","rechtsprechung",{"title":60,"ecli":61,"leitsatz":62,"date":63,"source_url":64,"source_type":58},"BFH, Urt. v. 20.04.2023 – III R 7\u002F21","ECLI:DE:BFH:2023:U.200423.IIIR7.21.0","Eine Grundrente nach § 1 Abs. 1 OEG i.V.m. § 31 BVG ist nicht als Bezug eines behinderten volljährigen Kindes zu berücksichtigen.","2023-04-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202310113.zip",{"title":66,"ecli":67,"leitsatz":68,"date":69,"source_url":70,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 15.03.2023 – VII ZB 68\u002F21","ECLI:DE:BGH:2023:150323BVIIZB68.21.0","1. Der Schuldner, der einem dem pfändenden Gläubiger gleichstehenden minderjährigen Kind keinen Barunterhalt, sondern Naturalunterhalt leistet, kann wie ein Barunterhalt leistender Schuldner die Heraufsetzung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrags nach § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO verlangen.\n2. Das den notwendigen Unterhalt des Schuldners übersteigende Einkommen ist zum Zwecke der Bestimmung des pfandfreien Betrags gemäß § 850d Abs. 1 Satz 2 ZPO im Verhältnis der Höhe der gesetzlichen Unterhaltsansprüche der Unterhaltsberechtigten in der gleichen Rangstufe zueinander zu quoteln.","2023-03-15","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE300322023.zip",{"title":72,"ecli":73,"leitsatz":74,"date":75,"source_url":76,"source_type":58},"BFH, Urt. v. 20.10.2022 – III R 13\u002F21","ECLI:DE:BFH:2022:U.201022.IIIR13.21.0","1. Das für ein behindertes Kind gezahlte Pflegegeld ist bei den dem Kind zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln als Bezug zu berücksichtigen.\n2. Bei der Prüfung, ob dem behinderten Kind gegenüber seinem Ehegatten ein Unterhaltsanspruch zusteht, mindern die vom Ehegatten auf sein Einkommen geleisteten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge das diesem zur Unterhaltsleistung zur Verfügung stehende Einkommen.\n3. Der vom Ehegatten des behinderten Kindes an ein (gemeinsames oder nicht gemeinsames) minderjähriges Kind geleistete Unterhalt mindert die diesem für den Ehegattenunterhalt zur Verfügung stehenden Mittel.","2022-10-20","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202310059.zip",{"title":78,"ecli":79,"leitsatz":80,"date":81,"source_url":82,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 21.10.2020 – XII ZB 201\u002F19","ECLI:DE:BGH:2020:211020BXIIZB201.19.0","1. Schuldet ein Elternteil nach dem Tod des anderen Elternteils seinem fremduntergebrachten minderjährigen Kind neben dem Barunterhalt auch Betreuungsunterhalt, so ist der Betreuungsunterhalt grundsätzlich pauschal in Höhe des Barunterhalts zu bemessen. Für einen davon abweichenden Betreuungsbedarf trägt derjenige die Darlegungs- und Beweislast, der sich darauf beruft (im Anschluss an Senatsurteil vom 30. August 2006 - XII ZR 138\u002F04, FamRZ 2006, 1597). Das gilt grundsätzlich auch dann, wenn der Unterhaltspflichtige aus der höchsten Einkommensgruppe und der dritten Altersstufe (12 bis 17 Jahre) Unterhalt schuldet.\n2. Steht eine vom Unterhaltspflichtigen bewohnte Immobilie in seinem Alleineigentum, ist ihm im Rahmen der Bemessung des Unterhalts für ein minderjähriges Kind ungeachtet etwaiger Unterhaltsansprüche Dritter grundsätzlich der gesamte Wohnwert zuzurechnen.\n3. Für die unterhaltsrechtliche Bewertung eines vom Arbeitgeber gewährten Zuschusses für die dienstliche Nutzung eines vom Arbeitnehmer selbst anzuschaffenden Pkw (sog. „Car Allowance“) ist zu klären, ob der grundsätzlich unterhaltsrechtlich zu berücksichtigende Zuschuss für den dienstlichen Gebrauch des Pkw aufgebraucht wird. Von den konkret bzw. pauschal bemessenen Kosten sind nur diejenigen anteilig abzusetzen, die durch die dienstliche Nutzung veranlasst sind.","2020-10-21","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE302662020.zip",{"title":84,"ecli":85,"leitsatz":86,"date":87,"source_url":88,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 29.01.2020 – XII ZB 580\u002F18","ECLI:DE:BGH:2020:290120BXIIZB580.18.0","1. Ist die Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage eröffnet, können im Rahmen der Anpassung auch Umstände, die bei der Unterhaltsbemessung außer Acht gelassen wurden, berücksichtigt werden, wenn diese in Anbetracht der (sonstigen) Vergleichsgrundlagen bei Vergleichsabschluss zu keinem anderen Ergebnis geführt hätten (Fortführung von Senatsbeschluss vom 15. Juli 2015 - XII ZB 369\u002F14, FamRZ 2015, 1694).\n2. Bei der Konkurrenz gleichrangiger Ansprüche auf Kindesunterhalt kommt es allein auf die rechtliche Abstammung des unterhaltsberechtigten Kindes vom Unterhaltspflichtigen an. Ob ein rechtliches Kind auch leibliches Kind des Unterhaltspflichtigen ist, ist hierfür unerheblich. Den Unterhaltspflichtigen trifft keine unterhaltsrechtliche Obliegenheit zur Anfechtung der Vaterschaft.\n3. Müssen von konkurrierenden gleichrangigen Kindesunterhaltsverpflichtungen einzelne gemäß § 1613 Abs. 1 BGB nicht mehr erfüllt werden, steht das dadurch freigewordene Einkommen des Unterhaltspflichtigen im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB für anderweitigen Mindestkindesunterhalt zur Verfügung (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 22. Mai 2019 - XII ZB 613\u002F16, FamRZ 2019, 1415).","2020-01-29","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE303252020.zip",{"title":90,"ecli":91,"leitsatz":92,"date":93,"source_url":94,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 22.05.2019 – XII ZB 613\u002F16","ECLI:DE:BGH:2019:220519BXIIZB613.16.0","Müssen von konkurrierenden gleichrangigen Kindesunterhaltsverpflichtungen einzelne gemäß § 1613 Abs. 1 BGB nicht mehr erfüllt werden, steht dieses Geld im Sinne des § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB für anderweitigen Mindestkindesunterhalt zur Verfügung. Dies gilt auch, soweit sich auf der Grundlage konkreter Umstände für die Zukunft prognostizieren lässt, dass einzelne gleichrangige Kindesunterhaltsansprüche nicht geltend gemacht werden (Abgrenzung zu Senatsurteil vom 13. April 2005 - XII ZR 273\u002F02, BGHZ 162, 384 = FamRZ 2005, 1154).","2019-05-22","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE308642019.zip",{"title":96,"ecli":97,"leitsatz":98,"date":99,"source_url":100,"source_type":58},"BSG, Urt. v. 07.05.2019 – B 2 U 30\u002F17 R","ECLI:DE:BSG:2019:070519UB2U3017R0",null,"2019-05-07","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE154610222.zip",{"title":102,"ecli":103,"leitsatz":104,"date":105,"source_url":106,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 09.03.2016 – XII ZB 693\u002F14","ECLI:DE:BGH:2016:090316BXIIZB693.14.0","1. Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit für die Zahlung von Elternunterhalt ist ein von dem Unterhaltspflichtigen zusätzlich geschuldeter Betreuungsunterhalt nach § 1615 l BGB als - gemäß § 1609 Nr. 2 BGB vorrangige - sonstige Verpflichtung i.S.d. § 1603 Abs. 1 BGB von dessen Einkommen abzuziehen. Auf einen Familienselbstbehalt kann sich der in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebende Unterhaltspflichtige nicht berufen.\n2. Ein elternbezogener Grund zur Verlängerung des Betreuungsunterhalts kann auch darin liegen, dass ein Elternteil das gemeinsame Kind im weiterhin fortdauernden Einvernehmen mit dem anderen persönlich betreut und deshalb voll oder teilweise an einer Erwerbstätigkeit gehindert ist. Die Mitwirkung an einer solchen Gestaltung der nichtehelichen Gemeinschaft ist dem Pflichtigen im Verhältnis zu seinen unterhaltsberechtigten Eltern nach Treu und Glauben nur dann verwehrt, wenn sie rechtsmissbräuchlich erscheint (im Anschluss an Senatsurteil vom 25. April 2007, XII ZR 189\u002F04, FamRZ 2007, 1081).","2016-03-09","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE308042016.zip",{"title":108,"ecli":98,"leitsatz":109,"date":110,"source_url":111,"source_type":58},"BGH, Beschl. v. 01.10.2014 – XII ZB 185\u002F13","1. Soweit das Einkommen eines Ehegatten, der ein Kind betreut, als aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit stammend unberücksichtigt zu bleiben hat, kommt ein Unterhaltsanspruch aus § 1570 BGB in Betracht.\n2. Besteht ein Teilunterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt und ein weiterer Teilanspruch aufgrund eines anderen Unterhaltstatbestands, unterfällt der Gesamtanspruch dem Rang des § 1609 Nr. 2 BGB.","2014-10-01","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KORE316722014.zip",false]