[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"norm-gii-bgb-1630":3},{"law":4,"norm_id":13,"norm_key":14,"slug":15,"title":16,"chapter":17,"content":18,"enriched_content":19,"hierarchy":20,"neighbors_before":24,"neighbors_after":37,"citing_decisions":50,"is_thin":87},{"abbreviation":5,"title":6,"source_type":7,"jurisdiction":8,"document_kind":9,"language":8,"attribution":10,"version_date":11,"source_url":12},"bgb","Bürgerliches Gesetzbuch","gii","de","statute","Quelle: Gesetze im Internet (www.gesetze-im-internet.de), gemeinfrei gem. § 5 UrhG","1896-08-18","https:\u002F\u002Fwww.gesetze-im-internet.de\u002Fbgb\u002Fxml.zip",1205723,"§ 1630","1630","Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege","Elterliche Sorge","(1) Die elterliche Sorge erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten des Kindes, für die ein Pfleger bestellt ist.\n(2) Steht die Personensorge oder die Vermögenssorge einem Pfleger zu, so entscheidet das Familiengericht, falls sich die Eltern und der Pfleger in einer Angelegenheit nicht einigen können, die sowohl die Person als auch das Vermögen des Kindes betrifft.\n(3) Geben die Eltern das Kind für längere Zeit in Familienpflege, so kann das Familiengericht auf Antrag der Eltern oder der Pflegeperson Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson übertragen. Für die Übertragung auf Antrag der Pflegeperson ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Im Umfang der Übertragung hat die Pflegeperson die Rechte und Pflichten eines Pflegers.","BGB - Familienrecht - Verwandtschaft - Elterliche Sorge - § 1630 Elterliche Sorge bei Pflegerbestellung oder Familienpflege\n\n(1) Die elterliche Sorge erstreckt sich nicht auf Angelegenheiten des Kindes, für die ein Pfleger bestellt ist.\n(2) Steht die Personensorge oder die Vermögenssorge einem Pfleger zu, so entscheidet das Familiengericht, falls sich die Eltern und der Pfleger in einer Angelegenheit nicht einigen können, die sowohl die Person als auch das Vermögen des Kindes betrifft.\n(3) Geben die Eltern das Kind für längere Zeit in Familienpflege, so kann das Familiengericht auf Antrag der Eltern oder der Pflegeperson Angelegenheiten der elterlichen Sorge auf die Pflegeperson übertragen. Für die Übertragung auf Antrag der Pflegeperson ist die Zustimmung der Eltern erforderlich. Im Umfang der Übertragung hat die Pflegeperson die Rechte und Pflichten eines Pflegers.",{"buch":21,"abschnitt":22,"titel":23},"Buch 4","Abschnitt 2","Titel 5",[25,29,33],{"norm_key":26,"title":27,"slug":28},"§ 1629a","Beschränkung der Minderjährigenhaftung","1629a",{"norm_key":30,"title":31,"slug":32},"§ 1629","Vertretung des Kindes","1629",{"norm_key":34,"title":35,"slug":36},"§ 1628","Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern","1628",[38,42,46],{"norm_key":39,"title":40,"slug":41},"§ 1631","Inhalt und Grenzen der Personensorge","1631",{"norm_key":43,"title":44,"slug":45},"§ 1631a","Ausbildung und Beruf","1631a",{"norm_key":47,"title":48,"slug":49},"§ 1631b","Freiheitsentziehende Unterbringung und freiheitsentziehende Maßnahmen","1631b",[51,58,64,70,76,82],{"title":52,"ecli":53,"leitsatz":54,"date":55,"source_url":56,"source_type":57},"BVerwG, Urt. v. 25.09.2025 – 1 C 17.24","ECLI:DE:BVerwG:2025:250925U1C17.24.0","Ein Absehen von den Voraussetzungen des § 25b Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 AufenthG erfordert gemäß § 25b Abs. 3 AufenthG, dass Krankheit, Behinderung oder Altersgründe kausal dafür sind, dass der Ausländer nicht in der Lage ist, den Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit zu sichern. Eine solche Kausalität greift unabhängig davon Platz, ob der Ausländer auch aus anderen Gründen an der Ausübung einer Erwerbstätigkeit gehindert ist oder war.","2025-09-25","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE202500712.zip","rechtsprechung",{"title":59,"ecli":60,"leitsatz":61,"date":62,"source_url":63,"source_type":57},"BSG, Urt. v. 19.09.2024 – B 9 V 1\u002F23 R","ECLI:DE:BSG:2024:190924UB9V123R0","Die Begünstigung von Beschädigten, die von ihren Eltern gepflegt werden, durch das familiäre Privileg bei der Gewährung der pauschalen Pflegezulage ist nicht auf die Pflege durch Pflegeeltern des Beschädigten auszudehnen.","2024-09-19","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE147420112.zip",{"title":65,"ecli":66,"leitsatz":67,"date":68,"source_url":69,"source_type":57},"BFH, Urt. v. 14.04.2021 – X R 5\u002F19","ECLI:DE:BFH:2021:U.140421.XR5.19.0","1. Die personelle Verflechtung verlangt --abgesehen vom Sonderfall der faktischen Beherrschung--, dass der das Besitzunternehmen beherrschende Gesellschafter auch in der Betriebskapitalgesellschaft die Stimmenmehrheit innehat und dort in der Lage ist, seinen Willen durchzusetzen; eine Beteiligung von exakt 50 % der Stimmen reicht nicht aus (Bestätigung des BFH-Urteils vom 30.11.2005 - X R 56\u002F04, BFHE 212, 100, BStBl II 2006, 415).\n2. Sind sowohl ein Elternteil als auch dessen minderjähriges Kind an der Betriebskapitalgesellschaft beteiligt, sind die Stimmen des Kindes jedenfalls dann nicht dem Elternteil zuzurechnen, wenn in Bezug auf die Gesellschafterstellung des Kindes eine Ergänzungspflegschaft angeordnet ist.","2021-04-14","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-STRE202110177.zip",{"title":71,"ecli":72,"leitsatz":73,"date":74,"source_url":75,"source_type":57},"BVerwG, Urt. v. 27.04.2017 – 5 C 12\u002F16","ECLI:DE:BVerwG:2017:270417U5C12.16.0","Ein Elternteil ist auch dann nicht personensorgeberechtigt im Sinne des § 86 Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 SGB VIII (juris: SGB 8), wenn das Familiengericht sämtliche Angelegenheiten der elterlichen Sorge nach § 1630 Abs. 3 Satz 1 BGB auf eine Pflegeperson übertragen hat.","2017-04-27","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-WBRE201700556.zip",{"title":77,"ecli":78,"leitsatz":79,"date":80,"source_url":81,"source_type":57},"BSG, Beschl. v. 02.10.2015 – B 10 EG 9\u002F15 B","ECLI:DE:BSG:2015:021015BB10EG915B0",null,"2015-10-02","http:\u002F\u002Fwww.rechtsprechung-im-internet.de\u002Fjportal\u002Fdocs\u002Fbsjrs\u002Fjb-KSRE129300212.zip",{"title":83,"ecli":79,"leitsatz":83,"date":84,"source_url":85,"source_type":86},"Auch Großeltern, denen durch Beschluss eines Vormundschaftsgerichts alle Angelegenheiten der elterlichen Sorge i. S. v. § 1630 Abs. 3 BGB übertragen wurden, können einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege haben, wenn sie den Bedarf des Kindes nicht (mehr) freiwillig unentgeltlich decken wollen und ihm mangels Leistungsfähigkeit nicht zum Unterhalt verpflichtet sind.","2009-05-28","https:\u002F\u002Fwww.justiz.sachsen.de\u002Fovgentschweb\u002Fdocument.phtml?id=1266","sachsen_rechtsprechung",false]